Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten und im weiteren die Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer zu gezielten Maßnahmen, um die Übertragung von Krankheitserregern vom Tier auf den Menschen (sog. Zoonosen) durch Lebensmittel zu vermeiden. Z. B. gibt es Untersuchungsprogramme, um die Verbreitung der ...
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