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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Deutscher Energiefonds soll Verbraucherrechte stärken
Das vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg entwickelte Konzept für einen Deutschen Energiefonds sieht vor, alle verbraucherrelevanten Aktivitäten im Energiebereich "unter einem Dach" zu bündeln und zu vernetzen. Der Energiefonds soll als Institution die Durchsetzung von Verbraucherrechten sichern, die weitere Liberalisierung der Energiemärkte aus Verbrauchersicht fördern und eine unabhängige, umfassende und effiziente Energieberatung für die Verbraucher sicherstellen. Denkbar wäre eine Kombination aus den Aufgaben einer "Energy Watch" nach britischem Vorbild mit einer Energieeffizienz- und Klimaschutzagentur (wie z. B. "Elsparefonden" in Dänemark).
Dabei soll keine neue staatliche Organisation und weitere Bürokratie geschaffen werden. Die Aufgaben des Deutschen Energiefonds könnten teilweise auf vorhandene Behörden (z. B. Bundesnetzagentur) sowie auf die Verbraucherzentralen der Länder und ihren Bundesverband (VZBV) übertragen werden. Die hohe Akzeptanz und Glaubwürdigkeit dieser Institutionen beim Bürger würden damit genutzt und gleichzeitig die Finanzierung dieser Einrichtungen gesichert. Weitere, diesbezüglich im Energiebereich tätige Institutionen, wie die Dena (Deutsche Energieagentur), BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), regionale Energieagenturen, etc. sollen mit dem Energiefonds vernetzt werden.
Die Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder befürwortete dieses baden-württembergische Konzept für einen Deutschen Energiefonds. Inzwischen hat sich auch eine Expertengruppe des Bundeswirtschaftsministeriums (Projektgruppe Energiepolitisches Programm, PEPP) für eine Bündelung der Energiekompetenzen ausgesprochen und in ein Empfehlungspapier eine ganze Reihe von Punkten aus dem Konzept des Deutschen Energiefonds aufgenommen.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz





