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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Bekämpfung der Unlauteren Telefonwerbung ("Cold Calls") – Neues Gesetz verabschiedet
Als "Cold Calling" wird die unlautere Telefonwerbung bezeichnet. Call-Center rufen Verbraucher oft abends oder am Wochenende an und hoffen, die Angerufenen "kalt" zu erwischen. Beworben werden häufig Telekommunikationsdienstleistungen, aber auch Lotterie- und Gewinnspiele. Zielgruppe sind dabei überwiegend ältere Menschen, unerfahrene Jugendliche oder Migranten mit beschränkten Kenntnissen der deutschen Sprache, bei denen das Überraschungsmoment am Telefon ausgenutzt wird, um kostenpflichtige Verträge abzuschließen oder unterzuschieben.
Unrechtmäßige Rechnungen – viele Verbraucher zahlen dennoch
Selbst wenn die Verbraucher am Telefon erklären, dass sie kein Interesse an der angebotenen Leistung haben und auflegen, so erhalten sie danach häufig eine Vertragsbestätigung verbunden mit einer Rechnung. Insbesondere ältere Verbraucher sind verunsichert und bezahlen die Rechnungen, da sie keinen Ärger haben möchten und sich über die Rechtslage nicht im Klaren sind. Wenn sich Verbraucher weigern, die von unseriösen Unternehmen gestellten Rechnungen zu bezahlen, werden sie von Inkassounternehmen und sogar von Anwälten mit Zahlungsaufforderungen und der Drohung eines Prozesses unter Druck gesetzt. Spätestens dann knicken viele Verbraucher ein und begleichen die vermeintlichen Zahlungsansprüche.
Zwar haben die Verbraucherzentralen die Möglichkeit, unseriöse Telefonanbieter durch eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage in Anspruch zu nehmen und machen hiervon auch regen Gebrauch, doch scheinen die vorhandenen Instrumentarien nicht auszureichen, um das Treiben unseriöser Anbieter zu unterbinden.
Gesetzesinitiative zur Bekämpfung der unlauteren Telefonwerbung auf Initiative Baden-Württembergs
Im Mai 2007 wurde gemeinsam vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, der Verbraucherkommission Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Initiative zur Bekämpfung der unlauteren Telefonwerbung gestartet. Der Bundesrat hat im Jahr 2008 einer entsprechenden Gesetzesänderung zur Bekämpfung der unlauteren Telefonwerbung zugestimmt.
Im August 2009 Gesetz zur Bekämpfung der unlauteren Telefonwerbung verabschiedet
Nach langwierigen Beratungen – unter anderem deshalb, weil das Bundesjustizministerium zunächst keinen Handlungsbedarf sah – hat der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz zur Bekämpfung der sogenannten 'Cold Calls' verabschiedet, das am 04.08.2009 in Kraft getreten ist. Die Position der Verbraucher wird gestärkt, in dem jetzt ohne Ausnahme alle telefonisch abgeschlossenen Verträge innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können.
Folgende Regelungen beinhaltet das neue Gesetz:
- Verbraucher müssen die Einwilligung zu telefonischer Werbung vorher ausdrücklich erteilen.
- Für Werbeanrufe ohne die erforderliche Einwilligung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
- Werbung treibende Unternehmen dürfen bei Werbeanrufen die Rufnummer nicht unterdrücken.
- Die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden
- Verbraucher können telefonisch abgeschlossene Verträge über Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte nunmehr widerrufen, was bislang in der Regel nicht möglich war. Gleiches gilt für telefonisch geschlossene Verträge über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen.
- Wollen Verbraucher bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen (zum Beispiel Telekommunikation, Strom, Gas, Wasser) den Anbieter wechseln und soll der neue Anbieter die Kündigung übernehmen, so muss die Kündigung oder Vollmacht zur Kündigung beim bisherigen Anbieter in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) vorliegen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen empfiehlt zum Umgang mit unerbetenen Werbeanrufen
Wer bei einem Werbeanruf - verständlicherweise – sofort den Hörer auflegt, beseitigt die Störung für den Moment, aber nicht auf Dauer. Verbraucher, deren Daten in Umlauf sind, werden erfahrungsgemäß häufig angerufen. Als Verbraucher sollten Sie zur Unterbindung dieser Plage beitragen. Deshalb:
- Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Anrufs.
- Notieren Sie die Rufnummer, die im Display erscheint, oder ob die Rufnummer unterdrückt war.
- Notieren Sie den Namen des Anrufenden und den der werbenden Firma sowie möglichst auch die Leistungen/Produkte, für die geworben werden soll.
- Beenden Sie anschließend das Gespräch und schließen Sie vor allem keinen Vertrag am Telefon ab.
- Geben Sie niemals am Telefon Ihre Bankdaten bekannt.
- Wenn Ihre Bankdaten dem Anrufer schon bekannt sind, sollten Sie nach einem solchen Telefonat unbedingt Ihre Konto-Auszüge sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Lastschriften von Ihrer Bank zurückbuchen lassen
Für die Verhängung der Bußgelder wegen unerlaubter Werbeanrufe oder wegen der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist bundesweit die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig. Die Verbraucherzentralen gehen darüber hinaus im Wege der Verbandsklage (Abmahnung und Unterlassungsklage) gegen die werbenden Unternehmen vor.
Aufruf: Schicken Sie daher die zuvor empfohlenen Notizen mit einer Erklärung, dass Sie dem Anrufer zuvor den Werbeanruf nicht ausdrücklich gestattet hatten an die:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Beschwerdestelle Unerlaubte Telefonwerbung
Nördeltstr. 5, 59872 Meschede
Fax: 06321 / 934 111
Telefon: 0291 / 99 55 206
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
Die Bundesnetzagentur hat dazu im Internet auch ein entsprechendes Formular hinterlegt.
Extra Bestätigung – die wirkliche Lösung des Problems?
Die Landesregierung Baden-Württemberg ist sich mit den Verbraucherschutzeinrichtungen einig, dass das Problem der unerwünschten Telefonanrufe eigentlich erst dann wirksam behoben werden kann, wenn die sogenannte "Bestätigungslösung" gesetzlich umgesetzt wird.
Danach sollen Verträge, die durch telefonische Vertragsangebote seitens der Unternehmer zustande kommen, nur dann wirksam sein, wenn der Verbraucher sie nach dem Telefonat nochmals in gesonderter Form schriftlich bestätigt. Durch diese Regelung könnten Verbraucher auch nach einem unerwünschten Telefonanruf gelassen bleiben, wenn sie kurz darauf eine Rechnung erhalten, oder sogar ein Schreiben von einem Inkassobüro oder Rechtsanwalt, da der Anspruch ohne einen wirksamen Vertrag unbegründet ist.
Im Gesetzgebungsverfahren sind Bundesregierung und Bundestag diesen Vorschlägen des Bundesrates und zahlreicher Experten nicht gefolgt. Es bleibt daher abzuwarten, welche Wirkung die beschlossenen Regelungen zeigen. Gegebenenfalls muss über weiter gehende Maßnahmen nochmals nachgedacht werden.
Weitere Informationen
Presseaktion Zwischenbilanz: „Telefonwerbung - Schluss mit unerwünschten Anrufen?“ des Verbraucherministeriums Baden-Württemberg zusammen mit den Verbraucherzentralen am 14. Juli 2010
Formular zur Meldung von unlauterer Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur
Verbraucherzentralen in Deutschland: www.verbraucherzentrale.de
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz





