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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Daten-Roaming kann immer noch teuer werden - Mobiltelefonate günstiger
Seit dem Beschluss der EU im Jahr 2007, die ungerechtfertigt hohen Gebühren für die Handy-Nutzung im EU-Ausland zu senken, wurden einige Maßnahmen ergriffen.
Durch die Änderung der Roaming-Verordnung wurden am 1. Juli 2011 die Obergrenzen der Gebühren für Anrufe aus dem EU-Ausland auf 35 Cent pro Minute (11 Cent für eingehende Anrufe im EU-Ausland) netto gesenkt. Dabei muss eine sekundengenaue Abrechnung nach den ersten 30 Sekunden (Berücksichtigung des Verbindungsaufbaus) erfolgen. Außerdem werden Kunden durch eine automatische Kurzmitteilung beim Grenzübertritt über die geltenden Roaming-Gebühren informiert.
Die Obergrenze des Eurotarifs für SMS bleibt bei 0,11 Euro netto pro gesendeter SMS. Eingehende Roaming-SMS sind kostenlos.
Schon seit dem Sommerferienbeginn 2010 müssen beim mobilen Internet-Surfen im Ausland, dem Daten-Roaming, die Anbieter eine automatische Unterbrechung des Datenzugangs durchführen, wenn 50 Euro netto erreicht sind, jedoch fehlt noch immer eine Preisobergrenze für die Tarife der Endkunden.
Vorsicht: Diese Regelungen gelten nur im EU-Ausland. Roaming-Dienste aller Art, z. B. aus beliebten Urlaubsländern Nordafrikas oder Asiens, sind nicht von der Regelung betroffen. Selbst bei manchen europäischen Nicht-EU-Staaten (Schweiz, Kroatien, Island, u. a.) sind Verbraucher gut beraten, den Vertrag des Anbieters zu prüfen.
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Obergrenze der Mobilfunk-Tarife im EU-Ausland: seit 1. Juli 2011 |
ohne MwSt. |
mit MwSt. (gerundet) |
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Selbst getätigte Anrufe pro Minute (sekundengenaue Abrechnung ab 30 Sek.) |
0,35 € |
0,42 € |
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Angenommene Anrufe pro Minute (sekundengenaue Abrechnung von Beginn) |
0,11 € |
0,13 € |
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Verschickte SMS |
0,11 € |
0,13 € |
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Eingegangene SMS |
kostenlos |
- |
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Datendienste |
keine Obergrenze |
- |
Noch immer Vorsicht beim Daten-Roaming
Was das sogenannte Daten-Roaming (das Internet-Surfen und Herunterladen von Daten im Ausland in kostenpflichtigen Netzen) angeht, ist weiterhin Vorsicht geboten. Die festgelegte Höchstgrenze für Großhandelspreise (seit 1. Juli abgesenkt auf 0,50 Euro pro Megabyte) schlägt nicht in dem gewünschten Umfang auf die Preise für Endkunden durch. Anders als beim Telefonieren und SMS schreiben gibt es für das Daten-Roaming noch keinen Eurotarif als Preisobergrenze.
Die EU hat aber einige Maßnahmen ergriffen, um Daten-Roaming sicherer zu machen:
Einführung einer automatischen Kostenobergrenze für Verbraucher
- Bei der mobiler Internetnutzung müssen die Anbieter in der EU seit dem 1. Juli 2010 den Datenzugang automatisch unterbrechen, wenn die gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro (plus Mehrwertsteuer in Deutschland: 59,50 Euro) erreicht ist. Um weitersurfen zu können muss man sich aktiv wieder einwählen. Der neue Kostenschutz kann auch ausgeschaltet werden.
- Verbraucher haben die Möglichkeit, kostenlos eine andere finanzielle Obergrenze für Datenroamingdienste festzulegen. Statt des Höchstbetrags in Euro kann auch eine Obergrenze für das Datenvolumen, das maximal heruntergeladen werden kann, bestimmt werden.
- Eine Warnmeldung informiert über das Erreichen von 80 % des Limits, bei Erreichen der Obergrenze wird die Verbindung unterbrochen.
- Die Verbraucher werden zur besseren Transparenz beim Grenzübertritt bei der ersten Einwahl ins Internet vom Betreiber über die Gebührensituation informiert.
Tipps zur Kostenersparnis bei der Handynutzung im Urlaub
- Die Preise der Anbieter unterscheiden sich immer noch stark und sind insgesamt sehr hoch. Dadurch ist das Limit von 50 Euro unter Umständen sehr schnell erreicht. Eine unüberlegte Zustimmung zum Weitersurfen kann hohe Kosten verursachen.
- Außerhalb der EU, z. B. in den beliebten Urlaubsländern Türkei, Tunesien, Ägypten oder Thailand, gilt die Obergrenze des Eurotarifs nicht und somit sind sehr hohe Kosten auch für Telefonate und SMS zu erwarten. Dies kann auch z. B. bei Reisen in die Schweiz, Island oder Kroatien geschehen. Norwegen, Island und Liechtenstein behandeln die meisten Anbietern wie EU-Länder.
- Sogenannte Smartphones können sich vom Nutzer unbemerkt ins Internet einwählen, um z. B. ein Software-Update auszuführen, automatisch E-Mails abzurufen oder die Wetterinformationen zu aktualisieren. Dies kann durch rechtzeitiges Ausschalten dieser Funktion bzw. des Mobiltelefons verhindert werden.
- Generell können Kosten durch rechtzeitiges Abschalten von automatischen Funktionen und z. B. Verzicht auf Abhören der Mailbox gespart werden.
- In Grenzgebieten zu Deutschland sollte man darauf achten, sofern möglich, das kostengünstigere, eigene Netz zu wählen.
- Verbrauchern wird empfohlen, sich vor der Reise über die jeweiligen Daten-Roaming-Gebühren der Betreiber für das entsprechende Urlaubsland zu informieren.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg befürwortet die Einführung der Eurotarife für Mobiltelefonate und SMS als eine notwendige Regelung. Jedoch fordert das Ministerium auch für die Datenroamingdienste die Einführung einer Obergrenze für die Preise mittels eines Eurotarifs.
Im Juli 2011 kündigte die EU weitere Änderungen an, die eine Verbesserung für die Verbraucher bringen sollen. Dabei sollen nun auch die Endkundenpreise für das Datenroaming begrenzt werden.
Weitere Informationen
Surfen im Urlaub: Kostenfalle Smartphone-App; Tipps für Auslandsreisen vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Mehr Wettbewerb und niedrigere Preise für Surfen und Telefonieren im Ausland; Vorschläge für die Roaming-Regulierung ab 2012. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 6. Juli 2011
Digitale Agenda: Roamingpreise sinken ab 1. Juli. EU-Pressemitteilung vom 30.Juni 2011
Pfingstferien: Vorsicht beim mobilen Surfen und beim mobilen Telefonieren außerhalb der EU. Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 8. Juni 2011
Roaming-Seite der EU (nur auf Englisch)
Roaming-Verordnung aus dem Jahr 2007
Verordnung zur Änderung der Roaming-Verordnung vom 18. Juni 2009
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz





