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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
RFID - Radio Frequency Identification
Skipässe, Fußball-Tickets, Kundenkarten oder Kühlschränke und Kleidungsstücke sind Beispiele für die Anwendung der RFID-Technik im Alltag. Unter RFID – Rundfunkfrequenzidentifizierung – versteht man Verfahren zur kontaktlosen Identifizierung von Objekten per Funk. Grundsätzlich geht es bei RFID immer um das Kennzeichnen und Identifizieren von Objekten. RFID-Systeme bestehen aus drei Elementen: dem Chip (auch Transponder genannt), der ein Objekt eindeutig kennzeichnet, einem Lesegerät, das den auf dem Chip gespeicherten Zahlencode ausliest und einem IT-System, das die vom Lesegerät übertragenen Daten entschlüsselt und mit bereits hinterlegten Informationen abgleicht.
Die Einsatzmöglichkeiten für RFID-Systeme werden vor allem in Bereichen gesehen, in denen automatische Kennzeichnung, Erkennung, Registrierung, Lagerung und Überwachung von Objekten erforderlich sind. Derzeit findet die Technologie vor allem Anwendung in der Logistik (Lagerbestände, Warenflüsse überwachen), in Zahlungssystemen (Eintrittskarten, Skipässe, Mitgliederausweise, Kundenkarten, …), als Kfz-Wegfahrsperren und in der Nachverfolgbarkeit von Lebensmitteln (z. B. das Projekt IT-Foodtrace).
Im Endverbraucherbereich hält die RFID-Technik mehr und mehr Einzug. Das heißt, einzelne Handelsketten testen die Technologie bereits in ihrem Warensortiment. Theoretisch wäre es mit RFID möglich, innerhalb von Sekunden einen kompletten Einkaufswagen zu scannen.
Deutschland ist Vorreiter bei der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von RFID-Anwendungen. In den nächsten zehn Jahren wird der Markt für RFID-Chips laut EU weltweit um das Fünffache wachsen; derzeit sind über sechs Milliarden dieser mikroelektronischen Bausteine im Umlauf.
Verantwortungsvoll eingesetzt versprechen RFID-Systeme Vorteile für Verbraucher, z. B. beschleunigte Bezahlvorgänge, bessere Rückverfolgbarkeit von Produkten sowie höhere Produktsicherheit und Qualität. Dennoch birgt der Einsatz von RFID, dem "Strichcode des 21. Jahrhunderts", auch gewisse Risiken für das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Daher muss genau auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und auf das Recht des Verbrauchers auf seine persönlichen Daten geachtet werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz setzt sich dafür ein, dass klare Regeln zum Datenschutz vorliegen und persönliche Daten nicht für andere Zwecke missbraucht werden.
Außerdem müssen Verbraucher nach Ansicht des Ministeriums die Wahl haben, ob sie Produkte mit RFID kaufen wollen oder nicht. Der Chip (in einem sogenannten "tag" integriert) sollte nach dem Kauf standardmäßig abgerissen (z. B. von einem Kleidungsstück) oder zerstört werden (z. B. bei einem Elektrogerät). Nur wenn der Kunde bewusst entscheidet, die gespeicherten Daten behalten zu wollen (z. B. wegen einer Garantieleistung), sollte der Chip funktionsfähig bleiben (sogenannte "Opt-in-Lösung"). Hilfreich wäre, ein europaweit einheitliches Zeichen einzuführen, so dass Verbraucher sofort erkennen, wo RFID eingesetzt wird.
Anfang April 2011 hat die EU-Kommission mit der Industrie, der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) sowie europäischen Datenschutzeinrichtungen eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet. Unternehmen verpflichten sich damit, das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher bei RFID-Anwendungen ausdrücklich zu berücksichtigen. Mit diesem Selbstregulierungskodex setzt die Industrie die EU-Empfehlungen zum Umgang mit der RFID-Technik vom Mai 2009 um. Verbraucherverbände drängen darauf, dass die Selbstverpflichtung auch tatsächlich umgesetzt und bei Nichtbeachtung wirksam sanktioniert wird.
Weitere Informationen
Seite der EU-Kommission (in englischer Sprache)
Rahmen für die Folgenabschätzung in Bezug auf den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre bei RFID-Anwendungen, vom 11. Februar 2011 (Basis der Selbstverpflichtungserklärung vom April 2011)
Kleine Chips mit großen Möglichkeiten: Neue EU-Empfehlungen sorgen dafür, dass die „Strichcodes des 21. Jahrhunderts“ die Privatsphäre nicht verletzen, Pressemitteilung vom 12. Mai 2009
EU-Empfehlungen zum Umgang mit der RFID-Technik vom Mai 2009 (in englischer Sprache)
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz





