Bildungsangebote
"Konsumieren mit Köpfchen" - Materialien zur Verbraucherbildung von Jugendlichen
"Money & Kids" - Finanz-kompetenz in der Grundschule
Werbung - erkennen, analysieren, Distanz entwickeln
Materialkompass - Materialien zur Verbraucherbildung in Sekundarstufe I und II
Veranstaltungen
Vorschau:
4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Fahrgastrechte – neue Regelungen für Bahnreisende seit Juli 2009
Nicht zuletzt durch das Betreiben Baden-Württembergs hat der Bundesrat im Mai 2009 einem Gesetz zugestimmt, das in Deutschland klare, einheitliche und verbraucherfreundliche Standards im Nah- und Fernverkehr auf der Schiene sichert. Die EU hatte für den Eisenbahnverkehr eine Verordnung verabschiedet, an die nun das nationale Recht angepasst wurde.
Wenn auch die weiter gehenden Forderungen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg nur zum Teil erfüllt wurden, bedeutet dieses Gesetz eine Stärkung der Passagierrechte und somit einen Gewinn für die Verbraucher.
Neue Regelungen seit Juli 2009
- Bei Verspätungen ab 60 Minuten bekommen Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei Verspätungen ab 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises. Ist eine Verzögerung des gewählten Zuges um mehr als 60 Minuten absehbar, kann der Fahrgast darüber hinaus von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis komplett erstatten lassen. Ausgezahlt werden nur Beträge ab einer Höhe von 4 Euro, es kann eine Barauszahlung verlangt werden.
- Im Nahverkehr dürfen Bahnreisende einen anderen, auch höherwertigen Zug (z. B. IC statt RE) nutzen, wenn zu erwarten ist, dass der ursprünglich gewählte Zug mehr als 20 Minuten verspätet eintrifft. Ausgenommen sind Züge mit besonderer Reservierungspflicht, wie zum Beispiel die ICE Sprinter oder City Night Line-Verbindungen.
- Wer nachts (zwischen 24 und 5 Uhr) wegen Verspätung von mindestens 60 Minuten oder Ausfall seines Nahverkehrszuges sein Ziel nicht mehr erreicht, kann andere Verkehrsmittel benutzen. Hierbei werden im Einzelfall, wenn keine anderen Alternativen bestehen, auch Taxikosten bis zu 80 Euro erstattet.
- Zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verkehrsunternehmen können sich Fahrgäste an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (www.soep-online.de). Das Verkehrsunternehmen muss den Fahrgast über die Schlichtungsstelle und die Möglichkeiten der Entschädigung informieren.
- Im Verspätungsfall muss das Unternehmen den Fahrgast umfassend informieren.
-
www.fahrgastrechte.info bietet detaillierte Informationen über die Fahrgastrechte. Dort wird auch ein Fahrgastrechte-Formular für die Geltendmachung der verschiedenen Ansprüche als Download zur Verfügung stehen.
Baden-Württemberg setzt sich weiterhin im öffentlichen Nahverkehr für freiwillige Kundengarantien in den Bereichen Sicherheit, Sauberkeit, Pünktlichkeit und Kundenservice ein.
Weitere Informationen
Online-Formular bei www.fahrgastrechte.info
Reise-Merkblatt "Ihre Rechte unterwegs" erstellt vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V., Juli 2010
Broschüre "Fahrgastrechte: Clever Reisen!" des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz





