Die EU will die CE-Kennzeichnung stärken. Dazu war geplant, nationale Sicherheitszeichen, wie das GS-Zeichen (GS für Geprüfte Sicherheit) abzuschaffen. Dadurch würde für den Verbraucher eine wichtige Kaufinformation wegfallen. Dieses Vorhaben führte in Deutschland zu massiven Protesten von Verbraucherschutzverbänden, dem Bundestag, dem Bundesrat und besonders der Verbraucherschutzminister.
In dem Beschluss des Europäischen Parlaments zur Neuauflage der Spielzeugrichtlinie von 2008 heißt es zwar, dass die CE-Kennzeichnung die einzige Konformitätskennzeichnung sein sollte, die angibt, dass das Spielzeug mit den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft übereinstimmt. Andere Kennzeichnungen dürfen jedoch verwendet werden, sofern sie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen und diese Kennzeichnungen nicht von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft erfasst werden. Das bedeutet, dass auch das in Deutschland bei Verbrauchern und Industrie beliebte GS-Zeichen weiterhin eingesetzt werden darf.
Die Zeichen im Detail
Das CE-Zeichen bedeutet bisher lediglich eine Zusage des Herstellers, die vorgesehenen Richtlinien einzuhalten (Baumusterprüfung) und steht nur für Mindestanforderungen. Es richtet sich nicht an den Verbraucher, sondern an die Marktüberwachung. Grundsätzlich muss es auf allen auf den Markt gebrachten Produkten vorhanden sein. Die Einhaltung der Bestimmungen wird nicht kontrolliert.
Das Prüfzeichen GS dagegen bietet eine erhöhte Sicherheit, da die Produkte von einer unabhängigen, zugelassenen Stelle über mehrere Jahre geprüft werden.
Im Gegensatz zur CE - Kennzeichnung wird das GS-Zeichen nur vergeben für Produkte,
- die einer umfassenden Sicherheitsbeurteilung unterzogen wurden (nicht nur auf bestimmte Teilaspekte beschränkt),
- bei denen diese Sicherheitsbeurteilung durch eine neutrale Stelle (GS-Stelle) im Rahmen einer Baumusterprüfung erfolgte,
- bei denen eine GS-Stelle zusätzlich auch die Fertigung beim Hersteller überwacht.
Das GS-Zeichen ist zwar gesetzlich geregelt, wird aber auf freiwilliger Basis auf Antrag des Herstellers vergeben. Damit erzeugt der Hersteller auf freiwilliger Basis eine wertvolle Zusatzinformation für den Verbraucher.
Die Möglichkeit der Beibehaltung nationaler Sicherheitszeichen neben dem CE-Zeichen bis zur Schaffung eines Europäischen Sicherheitszeichens nach dem Vorbild des GS-Zeichens wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz befürwortet.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz