Bildungsangebote
"Konsumieren mit Köpfchen" - Materialien zur Verbraucherbildung von Jugendlichen
"Money & Kids" - Finanz-kompetenz in der Grundschule
Werbung - erkennen, analysieren, Distanz entwickeln
Materialkompass - Materialien zur Verbraucherbildung in Sekundarstufe I und II
Veranstaltungen
Vorschau:
4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Verbraucherinformationsgesetz
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) trat am 1. Mai 2008 in Kraft.
Damit kann jeder Verbraucher bei Behörden der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sowie über Hygieneverstöße seines Supermarktes oder Lieblingsrestaurants erhalten. Das Land Baden-Württemberg hat dazu ein Ausführungsgesetz (AGVIG) erlassen, in dem die Zuständigkeiten und die Umsetzung im Land geregelt sind.
- Verbraucher in Landkreisen wenden sich grundsätzlich an die Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) im jeweiligen Landratsamt.
- Verbraucher in den Stadtkreisen wenden sich analog an die Ämter der dortigen Stadtverwaltung.
- Darüber hinaus sind auch die vier Regierungspräsidien sowie die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Ansprechpartner.
Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt- und Landkreise
Regierungspräsidien
Chemische und Veterinäruntersuchungsämter
Ablauf einer Anfrage
- Alle Anträge müssen schriftlich eingereicht werden.
- Mit einer Antwort ist in der Regel nach spätestens einem Monat zu rechnen.
- Bevor ein Verbraucher Informationen erhält, muss das betroffene Unternehmen angehört werden, damit verlängert sich die Frist um mindestens einen weiteren Monat. Hierüber werden die Antragsteller unterrichtet.
- Außerdem muss vor Informationserteilung eine bestands- oder rechtskräftige Verwaltungsrechtsentscheidung vorliegen.
Gebühren
Jede Anfrage kostet je nach Art und Umfang Gebühren, Anfragen nach Verstößen sind gebührenfrei. Die Kreise und kreisfreien Städte setzen für ihren Bereich gebührenpflichtige Tatbestände und die Höhe der Gebühren fest.
Das Informationsverfahren ist leider sehr komplex und bürokratisch ausgestaltet. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich bereits im Vorfeld zum Gesetzgebungsverfahren zum VIG für eine verbraucherfreundlichere Ausgestaltung des Gesetzes eingesetzt.
Weitere Informationen
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) (pdf, 59 kb)
Ausführungsgesetz (AGVIG) (pdf, 60 kb)
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz





