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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Nervige Werbeanrufe – was tun?
Bild: © neumi / PIXELIO
Zeitschriftenabonnements, Gewinnmitteilungen, Teilnahme an Lotto, Versicherungen, günstige Telefontarife – fast täglich nerven Anbieter zu Hause am Telefon mit ihren Angeboten.
Dabei sind solche Anrufe, soweit man nicht ausdrücklich vorher sein Einverständnis erklärt hat, verboten. Sie verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und können von der Verbraucherzentrale abgemahnt werden.Das wissen die meisten Anbieter, tun es aber trotzdem. Sie wollen auf diesem Wege Verträge abschließen oder bei Gewinnmitteilungen Verbraucher auf eine teure 0900er oder 0137er Nummer locken, nur um sie mit langen inhaltslosen Gesprächen hinzuhalten und abzukassieren.
Verträge am Telefon
Grundsätzlich können telefonisch Verträge abgeschlossen werden, soweit der Angerufene volljährig ist. In vielen Fällen kann man jedoch danach aus solch einem Vertrag aussteigen. Hier hilft das so genannte Fernabsatzrecht, das einem eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform einräumt. Bei der Lieferung von Waren beginnt diese Frist sogar erst mit Erhalt der Ware. Was tun bei nervigen und unerlaubten Werbeanrufen?
Hier einige Tipps:
- den Anruf schriftlich mit genauer Beschreibung des Vorgangs und der Angabe der Adresse der Verbraucherzentrale melden und um Abmahnung bitten.
- bei einem unerlaubten Anruf sofort auflegen.
- niemals am Telefon spontan einen Vertrag abschließen, auch wenn das Angebot verlockend klingt.
- auf keinen Fall persönliche Daten wie die Bankverbindung weitergeben, auch wenn der Anrufer mit einer Gewinnüberweisung auf das Konto lockt.
- Vorsichtig bei der Teilnahme an Preisausschreiben sein. Sie dienen häufig dazu, Adressen und Telefonnummern zu sammeln.
- die eigene Telefonnummer nicht unnötig an Firmen weitergeben.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Website der Verbraucherzentrale in der "Markt + Recht".
Bei speziellen Fragestellungen und Problemen nutzen Sie das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale zum Thema Markt und Recht.
aktualisiert am 13.12.2011
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg





