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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Telefon- und Handyrechnung – Richtig reklamieren
Unklare Telefonrechnungen sorgen immer wieder für Ärger. Die Abrechnung der verschiedenen Leistungen ist oft verwirrend und nicht nachvollziehbar. Deshalb hat der Gesetzgeber regulierend eingegriffen. Das Telekommunikationsgesetz legt fest, welche Rechte und Pflichten Verbraucher und Anbieter bei strittigen Telefonrechnungen haben.
Reklamation
Bild: © Gerd Altmann / PIXELIO
So lautet eine der aktuellen Regelungen, dass eine strittige Telefonrechnung innerhalb von mindestens acht Wochen nach Rechnungseingang reklamiert werden muss. Dabei sollte man direkt das Unternehmen anschreiben, das die Rechnung erstellt hat und bei strittigen Forderungen anderer Anbieter auf der Rechnung auch dort schriftlich und begründet Einspruch einlegen. Zusätzlich sollte man darüber informieren, wenn und warum ein bestimmter Betrag bei der Begleichung der Forderung nicht bezahlt wird. Rechnungsbeträge, die nicht strittig sind, müssen fristgerecht bezahlt werden, damit man nicht in „Verzug“ gerät.
Hat ein Verbraucher keinen Einzelverbindungsnachweis beantragt, kann er bei unklarer Rechnung auch noch nachträglich einen Einzelentgeltnachweis mit einer Auflistung aller Verbindungen fordern. Zudem hat er bei einer strittigen Rechnung Anspruch auf eine technische Überprüfung, deren Ergebnis innerhalb von acht Wochen vom Anbieter vorgelegt werden muss. Der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen muss dem Verbraucher nachweisen, dass die Rechnung korrekt ist und kein technischer Fehler vorliegt.
Lässt sich der Rechnungsbetrag nicht mehr korrekt ermitteln, ist ein Durchschnittsbetrag zu zahlen, der auf Grundlage der Rechnungen der letzten sechs Monate ermittelt wird. Gelingt der Nachweis, dass das Telefonnetz außerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches durch Dritte manipuliert wurde, muss natürlich der überhöhte Betrag nicht bezahlt werden.
Tipp der Verbraucherzentrale:
Beantragen Sie grundsätzlich einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis mit vollständiger Rufnummernangabe. So können Sie Ihre Rechnung immer gut kontrollieren und fehlerhafte oder unklare Forderungen reklamieren. Der Standardeinzelverbindungsnachweis ist kostenlos und schlüsselt alle Festnetz-, Mobilfunk- und Internetverbindungen auf.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Website der Verbraucherzentrale unter der Rubrik " Medien + Telekommunikation".
Bei speziellen Fragestellungen und Problemen nutzen Sie das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale zum Thema Medien und Telekommunikation.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg





