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"Konsumieren mit Köpfchen" - Materialien zur Verbraucherbildung von Jugendlichen
"Money & Kids" - Finanz-kompetenz in der Grundschule
Werbung - erkennen, analysieren, Distanz entwickeln
Materialkompass - Materialien zur Verbraucherbildung in Sekundarstufe I und II
Veranstaltungen
Vorschau:
4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Seit Januar 2005 schreibt der Gesetzgeber europaweit die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln vor. Rückverfolgbarkeit bedeutet, dass ein Lebensmittel und seine Zutaten über alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen bis zu den Ursprungsorten verfolgt werden müssen. Für den Gesetzgeber ist die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Rückverfolgbarkeit dient vor allem dem Rückruf unsicherer Lebensmittel. Unternehmen sind verpflichtet, in Eigenregie Systeme zu etablieren, die darüber Auskunft geben, von welchem Lieferanten sie das Vorprodukt erhalten haben und an wen sie ihr Produkt verkauft haben.
Allerdings schreibt der Gesetzgeber nicht vor, mit Hilfe welcher Dokumentationssysteme die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden muss. So kann es beispielsweise sein, dass ein Unternehmen auf seine klassische „Ablage“ vertraut und ein anderes eine Softwarelösung bevorzugt. Diese Systeme sind aber untereinander nicht kompatibel. Es dauert daher entsprechend lang, bis der Weg eines Lebensmittels nachgezeichnet werden kann. Hier können unternehmensübergreifende Lösungen weiterhelfen, die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf Basis der Informationstechnologie in sehr hoher Geschwindigkeit ermöglichen.
Informationssammlung
Mit Hilfe solcher Systeme werden gleichzeitig eine Vielzahl von Informationen gesammelt, die Auskunft über die Herstellung, Verarbeitung oder die geografische Herkunft des Produkts geben können. Diese Informationen sind für Verbraucher von großem Interesse: Sie ermöglichen nämlich eine selbstbestimmte Kaufentscheidung. Außerdem können sie direkt am Ort des Kaufes mit Hilfe von Computerterminals den Konsumenten zur Verfügung gestellt werden.
Allerdings sind selbst bei elektronischer Informationsweitergabe die Angaben für die Käufer nicht überprüfbar. Diese Systeme bieten zudem einen Ansatzpunkt für das unternehmerische Marketing: Flott formulierte Slogans oder ansprechende Bilder einer Landschaft könnten letztlich eine Informiertheit vorgaukeln, die so nicht gegeben ist. Deshalb stellen diese Systeme zur Zeit die Informationen nicht in erforderlicher Glaubwürdigkeit zur Verfügung.
informationstechnologische Lösungen zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit
Als Partnerin in einem Forschungsprojekt der Universität Hohenheim untersucht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg daher, wie eine glaubwürdige Informationsvermittlung bei Fleisch und Fleischwaren aussehen muss. Das gesamte Projekt erarbeitet informationstechnologische Lösungen zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Fleisch. Deshalb ist auch die Firma IBM Deutschland GmbH Partnerin in dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojekt.
Weitere Informationen zu diesem Forschungsprojekt erhalten Sie auf der Homepage unter der Rubrik Teilprojekt 1.6 Verbraucher.
aktualisiert am 7.11.2011
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg