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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Handwerkerauktionen – den Preis drücken, ohne verhandeln zu müssen
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Bild: ® Rainer Sturm / PIXELIO
Wenn man die Verbraucherzentrale fragt, wie man einen guten und günstigen Handwerker findet, lautet die Antwort, dass man sich mehrere Angebote einholen, vergleichen und verhandeln soll. Doch an welche Handwerker soll man sich wenden? Wie sieht man einem Angebot an, ob es besser oder schlechter ist? Ab welcher Höhe ist ein Preis überzogen? Wie kann man als Laie erfolgreich mit einem Fachmann verhandeln?
Das Spiel von Angebot und Nachfrage muss nicht in Arbeit ausarten; es lässt sich automatisieren. Das behaupten jedenfalls zahlreiche Websites mit so zupackend klingenden Namen wie „jobdoo.de“, „letsworkit.de“ oder „my-hammer.de“, auf denen die Vermittlung von Handwerkern angeboten wird. Allen gemeinsam ist, dass der Kunde die gewünschte Leistung auf der Internetseite darstellt, so dass nach Aufträgen suchende Handwerker diese Ausschreibung finden können. Das ist für den Kunden in der Regel kostenlos. Die Vermittlungsgebühr von beispielsweise drei Prozent des Auftragswertes zahlt der Handwerker, der später den Auftrag erhält.
Ablauf
Der weitere Ablauf ist bei den einzelnen Vermittlern recht unterschiedlich. Das klassische Verfahren ist die „umgekehrte Auktion“, bei der die Handwerker sich gegenseitig unterbieten. Wer bei Ablauf der Auktion den niedrigsten Preis geboten hat, erhält automatisch den Auftrag. Dem Kunden wird dabei die Qual, aber auch die Freiheit der Wahl abgenommen, was berechtigtes Unbehagen hervorruft. Schließlich zählt nicht der Preis allein. Wer mit ein paar Euro Vorsprung die Auktion gewonnen hat, kann weniger kompetent und zuverlässig erscheinen als sein Mitbewerber. Deshalb haben einige Vermittler das Auktionsverfahren so abgeändert, dass der Kunde unter den Bietern frei wählen darf, während diese an ihr Gebot gebunden bleiben. Eine dritte Variante geht von der Auktion ab und erlaubt den Handwerkern, lediglich unverbindliche Kostenvoranschläge abzuliefern. Die sind für den Kunden von nur geringem Wert, da die letztendlich entstehenden Kosten den Voranschlag weit übersteigen können. Da hilft es auch nicht viel, dass der Kunde spätestens bei 20 Prozent Kostenüberschreitung informiert werden muss und dann ein Kündigungsrecht hat. Wenn er davon Gebrauch macht, muss er einen anderen Handwerker finden und zusätzlich bezahlen, der die Arbeit zu Ende bringt. Noch nutzloser für den Kunden ist eine vierte Variante, bei der lediglich seine Adresse an interessierte Anbieter weitergegeben wird. Die können ihm dann mit ihren Werbe- und Verkaufsmethoden zu Leibe rücken, bis er einem von ihnen erliegt.
Naturgemäß ist es kaum möglich, die Qualität und Zuverlässigkeit eines aus der Anonymität des Internets auftauchenden Geschäftspartners einzuschätzen. Die Vermittler fordern für die Zulassung eines Anbieters nicht mehr als die Vorlage des Gewerbescheins. Darüber hinaus gibt es ein Bewertungssystem, bei dem Kunde und Anbieter ihre wechselseitige Zufriedenheit in Punkten ausdrücken. Es ist nur begrenzt aussagekräftig, denn man weiß nie, ob die Punkte für gute Arbeit oder für ein freundliches Wesen vergeben wurden. Wobei Nichtfachleute die Mängel eines Werkes häufig nicht erkennen.
Beschreibung der Arbeit und Preiskalkulation
Dementsprechend haben Nichtfachleute auch Schwierigkeiten, die zu leistende Arbeit so genau und vollständig zu beschreiben, dass ein Handwerker seinen Aufwand zuverlässig kalkulieren kann. Es ist ein entscheidender Unterschied, ob die Wohnzimmerwand ein- oder zweimal zu streichen ist oder ob gar alte Farbschichten zu entfernen sind. Eine schlechte Ausschreibung kann zu Ärger und Mehrkosten führen. Es ist deshalb immer zu empfehlen, während der Auktion Kontakt zu den Bietern aufzunehmen und ihnen eine Besichtigung vor Ort zu ermöglichen.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg





