Bildungsangebote
"Konsumieren mit Köpfchen" - Materialien zur Verbraucherbildung von Jugendlichen
"Money & Kids" - Finanz-kompetenz in der Grundschule
Werbung - erkennen, analysieren, Distanz entwickeln
Materialkompass - Materialien zur Verbraucherbildung in Sekundarstufe I und II
Veranstaltungen
Vorschau:
4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Hygienebestimmungen
Hygiene und Lebensmittel gehören zusammen. Die Hygienebestimmungen für den Umgang mit Lebensmitteln umfassen die gesamte Lebensmittelkette. Die Bestimmungen des Hygienerechts sind sehr ausführlich. Deshalb finden Sie hier nur beispielhafte Auszüge:
Betriebsstätten und -anlagen
Betriebsstätten und dazugehörige Anlagen (z. B. Sanitäranlagen) müssen sauber, ausreichend belüftet und beleuchtet sein. Böden, Fenster und Arbeitsflächen müssen jederzeit leicht zu reinigen sein.
Lebensmittel dürfen durch nichts nachteilig beeinflusst werden (z. B. durch Krankheits- oder Verderbniserreger, aber auch Gerüche, Staub oder Schädlinge). Offene Lebensmittel müssen vor Husten, Niesen, Staub und Ähnlichem geschützt werden (z. B. durch eine Abdeckung).
Es müssen auch Einrichtungen vorhanden sein, mit denen jederzeit Geschirr und andere Geräte gereinigt oder gegebenenfalls desinfiziert werden können.
Umgang mit Lebensmitteln
Beim Umgang mit Lebensmitteln ist darauf zu achten, dass sie nicht nachteilig beeinflusst werden (z. B. durch mikrobielle Verunreinigung oder unhygienische Lagerbedingungen, etwa in unreinen Behältnissen). Das Personal hat die Bestimmungen der Personalhygiene einzuhalten.
Alle Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen sauber und unbeschädigt sein und dürfen diese nicht nachteilig beeinflussen.
Bei Transportbehältern oder sonstigen Behältern zur Lagerung von Lebensmitteln ist darauf zu achten, dass diese die erforderliche Temperatur jederzeit halten können (z.B. beim Einfrieren oder Warmhalten von Lebensmitteln).
Personalhygiene
Das Personal muss die Anforderungen an die persönliche Hygiene und die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes einhalten, beispielsweise:
- saubere Arbeitskleidung
- geeignete Kopfbedeckung (bei Verarbeitung offener Lebensmittel)
- regelmäßiges Reinigen der Hände: die Hände müssen auf jeden Fall vor Arbeitsbeginn, nach jedem Toilettenbesuch und nach dem Arbeiten mit rohem Fleisch, Fisch, Geflügel und Eiern gewaschen werden. Zum Abtrocknen müssen Einweghandtücher vorhanden sein.
- Es dürfen nur Personen mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, die keine Krankheiten haben bzw. keine Anzeichen für solche Erkrankungen, die durch Lebensmittel übertragen werden können.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz





