Anfang 2008 fiel ein Dominospiel aus Massivholz durch die hohe Abgabe von Formaldehyd auf. Daraufhin wurden 7 t Spielzeug vernichtet. Bisher war in der Fachwelt bekannt, dass Formaldehyd aus Spielzeug, das aus Holzwerkstoffen gefertigt ist, ausgasen kann. Das CVUA Stuttgart untersuchte nun, ob auch Spielzeug aus Massivholz als Formaldehydquelle
im Kinderzimmer in Frage kommt.
Eine Verbraucherbeschwerde führt zur Vernichtung von 7 t Holzspielzeug
Anfang des Jahres 2008 fiel einem Verbraucher ein Dominosteine-Spiel auf, von dem ein unangenehmer, die Schleimhäute reizender Geruch ausging. Auf diese Beschwerde hin wurde das Spielzeug am CVUA Stuttgart untersucht. Hierbei stellte sich heraus, dass von dem Spielzeug enorme Mengen an krebserregendem Formaldehyd freigesetzt werden. Das Spielzeug wurde vom CVUA Stuttgart als gesundheitlich nicht unbedenklich eingestuft und beanstandet. Auf diesen Befund hin wurde die Vernichtung von 7 t dieses Spielzeugs veranlasst. Der in Baden-Württemberg ansässige Internethändler des Spielzeugs hat das Spielzeug von seinen Kunden zurückgerufen.
Formaldehyd nun auch in Spielzeug aus Massivholz?
Spielzeug aus Holzwerkstoffen, wie Pressspan oder verleimtes Schichtholz werden immer wieder unter Verwendung von formaldehydhaltigem Leim hergestellt. Hierbei handelt es sich vor allem um Holzpuzzle bzw. Steckspiele für Kleinkinder. Die Problematik der Formaldehydabgabe aus derartigem Holzspielzeug ist schon lange bekannt und wird regelmäßig untersucht. Dem CVUA Stuttgart stellte sich nun jedoch die Frage, ob Spielzeug aus Massivholz auch zur Formaldehydbelastung von Kindern beiträgt. Diese Thematik wurde daher kurzfristig durch eine Sonderaktion aufgegriffen. Ende 2008 wurden hierbei 34 vom Markt entnommene Proben auf ihre Formaldehydabgabe überprüft. Bei 25 der Proben handelte es sich um Massivholz-Spielzeug, 9 Proben waren aus Holzwerkstoffen gefertigt.
Ergebnisse
Die beiden Grafiken stellen die Ergebnisse für die Formaldehydabgabe von Spielzeug aus Massivholz und Spielzeug aus Holzwerkstoffen dar. Die Grafiken zeigen, dass von Spielzeug aus Holzwerkstoffen, im Vergleich zum Massivholzspielzeug im Mittel mehr Formaldehyd abgegeben wird.


Wichtig ist jedoch, dass alle untersuchten Proben unterhalb des Grenzwertes der Chemikalienverbotsverordnung und somit unterhalb des „safe-levels“ lagen. Nach den in diesem Projekt gewonnenen Erkenntnissen muss also nicht befürchtet werden, dass auch Spielzeug aus Massivholz zur Formaldehydbelastung von Kindern beiträgt. Das durchgeführte Projekt hat somit gezeigt, dass es sich bei dem Fall des Dominospiels glücklicherweise nur um eine Ausnahme gehandelt hat.
Beurteilung von Formaldehyd
Bei Formaldehyd handelt es sich um ein stechend riechendes Gas. Es reizt die Schleimhäute und kann Allergien auslösen. Im Jahr 2004 erfolgte durch die internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC) die Einstufung von Formaldehyd als krebserregender Stoff für den Menschen. Im neuen - seit Anfang 2009 gültigen - EU-Chemikalienrecht, wurde Formaldehyd als Karzinogen der Kategorie 2 eingestuft. Dies bedeutet, dass genügend Anhaltspunkte vorliegen, wonach Formaldehyd krebserregend für den Menschen ist.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung leitete im Jahr 2006 einen sogenannten „safe level“ der Innenraumluft von 0,1 ppm für Formaldehyd ab. Unterhalb dieses Wertes ist praktisch mit keiner krebsauslösenden Wirkung des Formaldehyds zu rechnen.
Die Abgabe des Formaldehyds aus Holzwerkstoffen wird durch die sogenannte WKI-Flaschenmethode gemessen. Nach der Chemikalienverbotsverordnung besteht ein Grenzwert von 110 mg/kg für Holzwerkstoffe. Überschreitet ein Holzwerkstoff diesen Wert, so darf er nicht verarbeitet werden. Für Massivholz gibt es jedoch keinen rechtlich verbindlichen Grenzwert für die Formaldehydabgabe. Der Wert von 110 mg/kg wurde in dem durchgeführten Projekt zur Beurteilung herangezogen, da bei Einhaltung dieses Wertes nicht mit einer Überschreitung des o.g. „safe-levels“ zu rechnen ist.
Autorin: Sarah Stürenburg
Quelle: Chemische und Veterinäruntersuchungsämter