Bildungsangebote
"Konsumieren mit Köpfchen" - Materialien zur Verbraucherbildung von Jugendlichen
"Money & Kids" - Finanz-kompetenz in der Grundschule
Werbung - erkennen, analysieren, Distanz entwickeln
Materialkompass - Materialien zur Verbraucherbildung in Sekundarstufe I und II
Veranstaltungen
Vorschau:
4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Timesharing
In entspannter Urlaubsatmosphäre lassen sich jedes Jahr zahlreiche Touristen zum Abschluss eines Timesharing-Vertrags bewegen, das heißt, sie kaufen sich Nutzungsrechte an Immobilien (z. B. Ferienhaus). Trotz der negativen Berichterstattung in den letzten Jahren ist das Timesharinggeschäft noch immer eine Wachstumsbranche. In der EU gibt es derzeit etwa 1.500 Timesharing-Objekte, für die jährlich 85.000 Anteile genutzt werden. Die Branche erzielt nach eigenen Angaben einen Umsatz von ca. 10,5 Milliarden Euro pro Jahr und bietet Arbeit für 40.000 Menschen. Es gibt dabei eine Vielzahl von seriösen Anbietern, doch in letzter Zeit haben Missbrauchsfälle das Bild der Timeshare-Industrie in den Medien geprägt.
Richtlinien regeln Rechte für Verbraucher
Bereits 1994 verabschiedete das Europäische Parlament eine Timesharing-Richtlinie, die dem Verbraucher umfangreiche Rechte einräumt:
- Innerhalb einer zehntägigen Bedenkzeit ab dem Tag der Unterzeichnung des Vertrags kann der Käufer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihm hierfür Kosten entstehen (Ausnahmen sind in einigen Mitgliedstaaten möglich)
- Dem Verkäufer ist es während der Bedenkzeit streng verboten, Anzahlungen vom Erwerber anzunehmen
- Der Verkäufer muss dem Erwerber auf Wunsch einen Prospekt aushändigen; dieser muss Informationen über die betreffende Immobilie enthalten
- Der Verbraucher kann den Prospekt entweder in der Sprache des Landes verlangen, in dem sich die Immobilie befindet, oder in der Sprache des Landes seiner Staatsangehörigkeit
- Der Verbraucher kann auch wählen, in welcher Sprache der Vertrag abgefasst werden soll
- Der Vertrag ist schriftlich abzuschließen
- Der Verkäufer kann dem Verbraucher einen Kredit gewähren oder verschaffen, damit dieser das Teilzeitnutzungsrecht erwerben kann. Der Kreditvertrag wird aber automatisch aufgelöst, wenn der Erwerber während der Bedenkzeit von seinem Recht auf Rücktritt vom Timesharing-Vertrag Gebrauch macht
Neue erweiterte Regelungen kommen
Um bestehende Regelungslücken zu schließen, wurde am 14. Januar 2009 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union eine überarbeitete Timeshare-Richtlinie verabschiedet.
Darin wird der Geltungsbereich der Richtlinie ausgedehnt, etwa auf dem Timesharing ähnliche Nutzungsrechte, wie Anteile an einem Urlaub auf Kreuzfahrtschiffen oder Rechte an Hausbooten und Caravans. Ferner finden sich in der neuen Richtlinie wichtige Regelungen, wie der Wiederverkauf von Teilzeitnutzungsrechten oder die Tätigkeit von Tauschbörsen.
Durch die neue Richtlinie sollen Verbraucher in der gesamten EU gleichermaßen geschützt werden und gleiche Wettbewerbsbedingungen für den Markt von Teilzeitnutzungsrechten geschaffen werden. Die Mitgliedstaaten haben bis 23. Februar 2011 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die neuen Regelungen sollen den Missbrauch bei Timeshare-Verträgen unterbinden, damit Verbraucher, die dieses Geschäftsmodell nutzen wollen, vor bösen Überraschungen geschützt werden.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz





