Bildungsangebote
"Konsumieren mit Köpfchen" - Materialien zur Verbraucherbildung von Jugendlichen
"Money & Kids" - Finanz-kompetenz in der Grundschule
Werbung - erkennen, analysieren, Distanz entwickeln
Materialkompass - Materialien zur Verbraucherbildung in Sekundarstufe I und II
Veranstaltungen
Vorschau:
4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Fluggastrechte
Welche Kosten sind in Billigflugpreisen enthalten und welche nicht?
Welche Rechte haben Passagiere, deren Flüge verspätet sind oder ganz gestrichen wurden?
Was tun, wenn die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen will?
Auf das rasante Wachstum des europäischen Flugmarktes reagiert die Europäische Union mit zahlreichen neuen Regelungen, die von der Rechtsprechung im Streitfall konkretisiert werden. Im November 2009 erst entschied der Europäische Gerichtshof, dass Passagiere bereits bei einer Verspätung ab drei Stunden eine pauschale Entschädigung verlangen können. Wie im Falle von gestrichenen Flügen muss die Airline dem Passagier dann eine Ausgleichssumme zahlen, die unterschiedlich hoch ausfallen kann. Je nach Fluglänge hat er Anspruch auf 250 bis 600 Euro.
Ratschläge in der Broschüre "Fluggastrechte: Clever Reisen!"
Von der Buchung bis zur Beschwerde begleitet die Broschüre „Fluggastrechte: Clever Reisen!“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland den Passagier bei seiner nächsten Flugreise. Einfach und verständlich wird das derzeit geltende EU-Recht erklärt und vor irreführenden Lockangeboten sowie gängigen Tricks der Flugunternehmen gewarnt. Hinzu kommen nützliche Tipps, mit denen der Leitfaden auch unterwegs helfen kann. Neben praktischen Hinweisen zu Buchung, Flugstörungen und Schadensfällen zeigt die Broschüre dem Verbraucher auch Wege auf, wie er seine Rechte geltend machen kann und wer ihm dabei hilft.
Zunächst ist es immer ratsam, dass der betroffene Fluggast das Luftfahrtunternehmen selbst kontaktiert, wenn er mit dem Service nicht zufrieden war. Falls er seine Ansprüche dort nicht geltend machen kann, ist es jedoch voreilig, gleich vor Gericht zu ziehen. Eine nationale oder europäische Beschwerdestelle zu kontaktieren, hat den Vorteil, dass geringe oder keine Kosten entstehen und nach einer gütlichen Einigung gesucht wird. So ist das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren zuständig bei grenzüberschreitenden Beschwerden, wenn Kunde und Flugunternehmen nicht aus dem gleichen Land kommen.
Daneben versammelt diese Broschüre alles Nützliche, was den Fluggästen im Streitfall weiterhelfen kann:
- Links zum Beschwerdeformular
- Homepages aller wichtigen Organisationen
- Telefonnummern der dortigen Ansprechpartner
Seit Juli 2010 gibt es ein Reise-Merkblatt "Ihre Rechte unterwegs", ebenfalls vom Zemtrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V., zur Mitnahme geeignet.
Weitere Informationen
Broschüre "Fluggastrechte: Clever Reisen!"
Ein Druck-Exemplar ist erhältlich gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlags in DIN A5-Größe beim
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Stichwort: Clever Reisen
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl.
Reise-Merkblatt "Ihre Rechte unterwegs" vom Juli 2010 vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Quelle: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.