Bildungsangebote
"Konsumieren mit Köpfchen" - Materialien zur Verbraucherbildung von Jugendlichen
"Money & Kids" - Finanz-kompetenz in der Grundschule
Werbung - erkennen, analysieren, Distanz entwickeln
Materialkompass - Materialien zur Verbraucherbildung in Sekundarstufe I und II
Veranstaltungen
Vorschau:
4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Kollektive Klagerechte für Verbraucher
Recht haben ist gut – Recht bekommen ist besser. Der im Volksmund häufig verwendete Satz hat einen wahren Kern. Gerade bei geringfügigen Schäden, insbesondere mit grenzüberschreitendem Bezug, bei denen eine Vielzahl von Verbrauchern betroffen sind (etwa bei falsch berechneten Stromtarifen), scheuen sich die Verbraucher ihre Ansprüche einzuklagen.
Verschiedene rechtliche Möglichkeiten in Deutschland
Deutschland verfügt bereits über eine Reihe kollektiver Klagerechte für Verbraucher oder deren Interessenvertreter, den Verbraucherverbänden. So hat die kollektive Durchsetzung von Verbraucherrechten durch Verbraucherschutzeinrichtungen in Form von Unterlassungsklagen in Deutschland bereits eine jahrzehntelange Tradition. Ferner können seit dem Jahr 2004 Verbraucher- und Wettbewerbsverbände Gewinne bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zugunsten der Staatskasse abschöpfen.
Darüber hinaus besteht seit 2002 die Möglichkeit der Einziehungsklage (gemäß § 79 Abs. 2 Nr. 3 der Zivilprozessordnung). Diese ermöglicht den Verbraucherschutzeinrichtungen, Forderungen mehrerer Verbraucher für diese einzuklagen. Auch bietet das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) seit dem 1. November 2005 die Möglichkeit, Musterverfahren für geschädigte Kapitalanleger durchzuführen.
Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren der EU
Die Europäische Kommission sieht in diesem Bereich Handlungsbedarf und hat im Herbst 2008 ein Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher vorgestellt. Bis zum 1. März 2009 hatten Interessenvertreter die Möglichkeit, zu diesem Grünbuch Stellung zu nehmen. Der Bundesrat hat eine Stellungnahme abgegeben.
Der Bundesrat hat die Initiative der Europäischen Kommission, das Bedürfnis nach einer Einführung kollektiver Klagerechte auf europäischer Ebene zu evaluieren, begrüßt. In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat allerdings deutlich gemacht, dass die EU sich dabei streng an ihre von den Mitgliedstaaten übertragenen Kompetenzen halten und dem Grundsatz der Subsidiarität Rechnung tragen soll. Darüber hinaus sollen bestehende kollektive Klagesysteme in den Mitgliedstaaten zunächst genau geprüft werden, bevor man weitere Schritte auf europäischer Ebene unternimmt. Keinesfalls darf in der EU ein System der "class actions" nach amerikanischem Muster, wonach Unternehmen auch zu einem Strafschadensersatz verpflichtet werden können, eingeführt werden.
Weitere Informationen
Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher
Stellungnahme des Bundesrates zum Grünbuch
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz





