Bildungsangebote
"Konsumieren mit Köpfchen" - Materialien zur Verbraucherbildung von Jugendlichen
"Money & Kids" - Finanz-kompetenz in der Grundschule
Werbung - erkennen, analysieren, Distanz entwickeln
Materialkompass - Materialien zur Verbraucherbildung in Sekundarstufe I und II
Veranstaltungen
Vorschau:
4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt den Zeitpunkt wieder, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist die Ware nicht automatisch verdorben. Sie darf noch verkauft werden, wenn sie einwandfrei ist. Die Verantwortung, dass sie einwandfrei ist, trägt der Lebensmittelunternehmer, der die Ware in Verkehr bringt. Ist die angegebene Mindesthaltbarkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen gewährleistet, so ist ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung anzubringen.

Verbrauchsdatum steht für verbrauchen!
Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, wie Hackfleisch, Vorzugsmilch (Rohmilch) oder frischem Geflügelfleisch, ist anstelle eines Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum anzugeben ("Verbrauchen bis…"). Dem Lebensmittel ist eine Beschreibung der einzuhaltenden Aufbewahrungsbedingungen hinzuzufügen. Solche Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verkauft werden.
Wer legt das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum fest?
Der Lebensmittelunternehmer legt das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum in eigener Verantwortung fest. Das Datum ist so zu wählen, dass das Lebensmittel mit Ablauf der angegebenen Frist die vom Verbraucher erwarteten Eigenschaften besitzt und nicht gesundheitsschädlich ist. Es ist verboten, gesundheitsschädliche, nicht sichere, sowie Lebensmittel mit irreführender Bezeichnung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen. Eine Irreführung liegt auch dann vor, wenn bei einem Lebensmittel ein falsches bzw. unzutreffendes Mindesthaltbarkeitsdatum angebracht wird, um den Verbraucher zu täuschen. Entsprechende Verbote zum Schutz der Gesundheit und Vorschriften zum Schutz vor Täuschungen sind im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch geregelt.
Darf das Mindesthaltbarkeitsdatum nachträglich verlängert werden?
Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, müssen nicht zwangsläufig minderwertig oder zum Verzehr ungeeignet sein. Einwandfreie Lebensmittel können daher nach Überprüfung grundsätzlich umgepackt oder umetikettiert werden, wenn es unter geeigneten Voraussetzungen und mit dem nötigen Sachverstand geschieht. Die Haltbarkeitsdauer kann nur dann verlängert werden, wenn das Lebensmittel auf seine einwandfreie Beschaffenheit hin geprüft wurde. Hierzu sind in der Regel Lagerversuche erforderlich.
Auf jeden Fall trägt der Lebensmittelhändler, welcher die Änderung anbringt, die volle Verantwortung für die einwandfreie Beschaffenheit des Lebensmittels.
Weitere Informationen
Verderb verhindern - Abfälle vermeiden; Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom Oktober 2011
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz