Bildungsangebote
"Konsumieren mit Köpfchen" - Materialien zur Verbraucherbildung von Jugendlichen
"Money & Kids" - Finanz-kompetenz in der Grundschule
Werbung - erkennen, analysieren, Distanz entwickeln
Materialkompass - Materialien zur Verbraucherbildung in Sekundarstufe I und II
Veranstaltungen
Vorschau:
4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Neues EU-Hygienerecht
Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten und im weiteren die Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer zu gezielten Maßnahmen, um die Übertragung von Krankheitserregern vom Tier auf den Menschen (sog. Zoonosen) durch Lebensmittel zu vermeiden. Z. B. gibt es Untersuchungsprogramme, um die Verbreitung der Erreger in Tierbeständen und an Schlachthöfen zu erfassen. Eine weitere Maßnahme betrifft den Übergang von der Erzeugung (dem Tierbestand) zur Fleischgewinnung (dem Schlachthof). Hier schreibt das neue EU-Hygienerecht vor, dass nur noch Tiere am Schlachthof angenommen werden dürfen, wenn spätestens 24 Stunden vor Ankunft der Tiere die "Informationen zur Lebensmittelkette" übermittelt werden:
"Relevante Informationen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit"
- Status des Herkunftsbetriebs in Bezug auf die Tiergesundheit,
- Gesundheitszustand der Tiere,
- Anwendung von Tierarzneimitteln,
- Auftreten von Krankheiten, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen können,
- Ergebnisse von Analysen von Proben, u. a. solche, die im Rahmen der Rückstands-
und Zoonosenüberwachung entnommen wurden, - Ergebnisse früherer Schlachttier- und Fleischuntersuchungen von Tieren aus demselben Herkunftsbestand,
- Produktionsdaten,
- Name und Anschrift des Haustierarztes.
Der Schlachthofbetreiber muss die Informationen vom Landwirt einholen, prüfen und sie dem amtlichen Tierarzt 24 Stunden vor Ankunft der Tiere zur Verfügung stellen. Geben die Informationen zu gesundheitlichen Bedenken Anlass, muss der Schlachthofbetreiber diese dem amtlichen Tierarzt vor der Schlachttieruntersuchung melden. Der amtliche Tierarzt entscheidet, ob die Tiere geschlachtet werden dürfen und ob weitere Maßnahmen aufgrund der vorgelegten Informationen notwendig sind.
Die Vorschriften über die Informationen zur Lebensmittelkette wurden für Geflügel, Schweine, Pferde, Kälber und Rinder schrittweise eingeführt.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz





