Untersuchungen am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart zeigen: Kunststoffarmbänder von Kinderuhren enthalten weiterhin gesundheitlich bedenkliche Weichmacher. Seit mehreren Jahren sind drei Weichmacher, nämlich DEHP, DBP und BBP, für die Herstellung von Spielzeug und Babyartikeln gesetzlich generell verboten. Die Untersuchungen zeigen, dass dieses Verbot zumeist eingehalten wird. Bei anderen verbrauchernahen Produkten mit Körperkontakt - auch bei solchen für Kinder - sah die Lage nach Untersuchungen aus dem Jahr 2008 deutlich schlechter aus.
2010 wurden fünf Armbanduhren untersucht, darunter zwei für Kinder. Die Armbänder der beiden Kinderuhren bestanden aus PVC und enthielten beide den bedenklichen Weichmacher DEHP (6 bzw. 10%) sowie den toxikologisch noch nicht abschließend bewerteten Weichmacher DiBP (32 bzw. 27%).
Situation 2011: Bedenkliche Gehalte
Zu Beginn des Jahres 2011 wurden am CVUA Stuttgart acht Armbanduhren aus Kunststoff untersucht. Bei fünf Proben handelte es sich dabei um Uhren für Kinder. Die Armbänder von sechs der acht Proben bestanden aus dem Kunststoff PVC. In fünf dieser sechs PVC-Proben (83%) wurde der gesundheitlich bedenkliche und für Spielzeug und Babyartikel verbotene Weichmacher Diethylhexylphthalat (DEHP) in Mengen von 9 bis 44 % festgestellt - trauriger Spitzenreiter ist hierbei ausgerechnet eine der Armbanduhren für Kinder. Nur in einer der PVC-Uhren wurden lediglich gesundheitlich unbedenkliche Weichmacher eingesetzt.
Das CVUA Stuttgart zieht Bilanz
Die Untersuchungsergebnisse dieser Stichproben zeigen erneut, dass viele Hersteller ohne rechtlich bindende Vorschriften nicht bereit sind, auf den Einsatz der gesundheitlich bedenklichen aber billigeren Phthalat-Weichmacher zu verzichten. Eine ausreichende Sensibilisierung der Verantwortlichen hinsichtlich der toxikologischen Relevanz dieser Stoffe besteht anscheinend noch immer nicht. Weitere Untersuchungen und Hinweise sind offensichtlich unerlässlich, um auf den Ersatz der bedenklichen Phthalate in körpernahen Produkten - vor allem in jenen für Kinder - hinzuwirken.
Worauf kann der Verbraucher achten?
Für die Verbraucher stehen als Alternativen Armbanduhren ohne Anteile von PVC zur Verfügung: Kunststoffe wie Polyethylen oder Silikonkautschuk kommen ohne Weichmacher aus. Allerdings sind die Materialien der jeweiligen Produkte für den Verbraucher nicht ohne weiteres zu unterscheiden, da die Armbänder in allen Fällen aus weichen und biegsamen Kunststoffen bestehen.
Hintergrund: PVC und Weichmacher
Beim Kunststoffmaterial Polyvinylchlorid (PVC) handelt es sich um ein an sich sehr hartes und sprödes Material. Zur Verwendung für die Herstellung von Uhrenarmbändern werden ihm Weichmacher in einer Menge von üblicherweise 30 bis über 40 % zugesetzt. Dadurch werden diese Produkte weich und dehnbar, so dass sie sich gut dem Arm anpassen aber gleichzeitig flexibel sind. Weichmacher sind im Kunststoff nicht fest gebunden und können deshalb bei intensivem Hautkontakt über den Schweiß durch die Haut aufgenommen werden. `
Weitere Informationen
Vollständiger Bericht des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart, vom 06.04.2011
In Spielzeug verboten, in Kinderuhren enthalten: Phthalat-Weichmacher; Artikel des CVUA vom 30.03.2009
Autorin: Dr. Antje Vollmer
Quelle: Chemische und Veterinäruntersuchungsämter