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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Auf Reisen gut versichert
Im Urlaub krank zu werden oder einen Unfall zu haben ist schon tragisch genug – da sollten wenigstens die finanziellen Folgen möglichst gut abgesichert sein. Empfehlenswert ist deshalb der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Dies gilt besonders für gesetzlich Krankenversicherte. Denn die Krankenkassen bieten keinen Versicherungsschutz in Reiseländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht.

© sunnje / PIXELIO
In Ländern, mit denen ein solches Abkommen geschlossen wurde – das sind die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Türkei und Tunesien – , wird bei Unfällen und Krankheit im Reiseland nach dort geltenden Standards behandelt. Wenn es in den Urlaubsorten jedoch keinen Arzt gibt, der nach solchen Kassenstandards abrechnet, drohen dem Versicherten Zuzahlungen. Immer, also auch bei Urlauben in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen, ist ein Krankenrücktransport nach Deutschland vom gesetzlich versicherten Patienten selbst zu bezahlen. Und die Kosten hierfür, insbesondere bei Flügen aus dem außereuropäischen Ausland, können schnell fünfstellige Beträge erreichen. Auch den Rettungsflug vom Skihang in das nächste Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse nicht. Mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung kann man sich gegen diese Kosten absichern. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass nach den Versicherungsbedingungen der Rücktransport bereits dann bezahlt wird, wenn er „medizinisch sinnvoll“ und nicht erst, wenn er „medizinisch notwendig“ ist.
Die finanzielle Absicherung von Invalidität oder gar Tod durch einen Unfall sollte nicht nur in Form einer Ausschnittsdeckung für die Gefahren während der Urlaubszeit erfolgen, sondern während des ganzen Jahres bestehen. In der Regel ist daher der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und für Eltern – und dabei nicht nur für den „Haupternährer“ der Familie – auch einer Risikolebensversicherung sinnvoll. Die private Haftpflichtversicherung sollte nicht nur für die Urlaubszeit abgeschlossen werden, sondern ganzjährig bestehen.´
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Website der Verbraucherzentrale unter der Rubrik "Freizeit, Reisen + Mobilität".
Bei speziellen Fragestellungen und Problemen nutzen Sie das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale zum Thema Reisen.
11.05.2009
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg





