Bildungsangebote
"Konsumieren mit Köpfchen" - Materialien zur Verbraucherbildung von Jugendlichen
"Money & Kids" - Finanz-kompetenz in der Grundschule
Werbung - erkennen, analysieren, Distanz entwickeln
Materialkompass - Materialien zur Verbraucherbildung in Sekundarstufe I und II
Veranstaltungen
Vorschau:
4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Vorsicht beim Umgang mit Lebensmitteln
Hygiene ist beim Umgang mit Lebensmitteln oberstes Gebot! Unachtsamkeit in diesem Bereich kann zu ernsten Infektionskrankheiten (z. B. Salmonelleninfektionen) führen, die vor allem für Kleinkinder oder ältere Menschen lebensgefährlich werden können. Schnell kann ein sehr großer Personenkreis von einer Infektion betroffen sein.
Hygienevorschriften gelten für alle, die Lebensmittel erzeugen, herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen (z. B. Milcherzeuger, Metzgereien, Restaurants). Dabei sollten die allgemeinen Grundregeln der Hygiene beim sicheren Umgang mit Lebensmittel auch im Privathaushalt angewandt werden. Tipps und Informationen dazu finden Sie im Infodienst Ernährung Baden-Württemberg.
Darüber hinaus ist jeder Lebensmittelunternehmer verpflichtet, regelmäßig betriebseigene Hygienekontrollen durchzuführen und nur Personen zu beschäftigen, die in Lebensmittelhygiene geschult wurden.
Besonders strenge Hygienevorschriften müssen beim Umgang mit offenen und frisch zubereiteten Lebensmitteln eingehalten werden. Krankheitserreger können sich beispielsweise sehr leicht in Fleisch, Milchprodukten, Eiprodukten, Speiseeis, Feinkostsalaten, Mayonnaisen, Saucen, Fischen oder in Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung (z. B. Sahnetorten) vermehren.
Weitere Informationen
"Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten"
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz