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"Konsumieren mit Köpfchen" - Materialien zur Verbraucherbildung von Jugendlichen
"Money & Kids" - Finanz-kompetenz in der Grundschule
Werbung - erkennen, analysieren, Distanz entwickeln
Materialkompass - Materialien zur Verbraucherbildung in Sekundarstufe I und II
Veranstaltungen
Vorschau:
4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Online-Schlichter Baden-Württemberg und Hessen
Immer mehr Verbraucher nutzen das Internet zum Einkaufen
oder zum Bestellen von Dienstleistungen. Doch nicht selten kommt es danach zum Streit zwischen Verbrauchern und Unternehmen, weil das Produkt nicht die zugesagte Eigenschaft hat oder der Käufer nicht ordnungsgemäß über die Kosten informiert wurde.
Da es sich bei Online-Bestellungen oft nur um geringe Streitwerte handelt, scheuen viele Verbraucher den Gang zum Gericht. Entscheiden sie sich doch zu einer Klage, ist dies mit Aufwand und Kosten für die Verbraucher, die Unternehmen und die Staatskasse verbunden. Darüber hinaus ist die Geschäftsbeziehung zwischen Verbraucher und Unternehmen nach einem Gerichtsverfahren üblicherweise nachhaltig gestört.
Die Arbeit der Online-Schlichtungsstelle
Die Online-Schlichtungsstelle sucht nach einer einvernehmlichen Lösung zwischen Verbraucher und Unternehmen und unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag, mit dem beide Parteien zufrieden sein können. Im Idealfall wird der Streit einvernehmlich beigelegt und der Kunde die Dienste des Unternehmens ein weiteres Mal nutzen. Dadurch können viele Gerichtsverfahren im Vorfeld vermieden werden.
Unter www.online-schlichter.de können Verbraucher ihre Beschwerde seit 17. Juni 2009 online eingeben, seit 1. Juli 2011 beteiligt sich nach Baden-Württemberg auch das Bundesland Hessen an der Schlichtungsstelle. Die Online-Schlichtungsstelle ist bei der gemeinnützigen Institution Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. angesiedelt und wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziert.
Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist ein Bezug zu Baden-Württemberg oder Hessen. Internet-Nutzer aus Baden-Württemberg oder Hessen können sich an den Online-Schlichter wenden, wenn ein Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat. Auch EU-Bürger haben die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden, wenn das Unternehmen seinen Sitz in Baden-Württemberg oder Hessen hat. Die Schlichtung erfolgt sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher kostenfrei und erfüllt die Qualitätsstandards der Europäischen Kommission für Schlichtungsstellen.
Ein Beispiel, wie die Schlichtungsstelle Verbrauchern und Unternehmen weiterhelfen kann:
Daniel K. wohnt in Münster und hat bei einem Onlineshop in Pforzheim eine Kamera und ein Stativ bestellt und bereits bezahlt. Das Stativ wird sofort geliefert, die Kamera soll nach drei Monaten nachgeliedert werden. Beim Online-Schlichter unter www.online-schlichter.de findet Daniel K. ein bedienungs- und verbraucherfreundliches Online-Formular. Dieses erklärt ihm, welche Rechte er geltend machen kann. Zugleich dient das Formular als Checkliste: So kann er sicher sein, keinen rechtlich relevanten Aspekt zu vergessen. Daniel K. könnte in diesem Fall den Vertrag widerrufen und sein Geld zurückverlangen oder aber auf Lieferung der Kamera drängen.
Ein sorgfältig ausgefülltes Formular beschleunigt das Verfahren. Der Schlichter kann sich der rechtlichen Analyse widmen und den Unternehmer mit der Rechtslage konfrontieren. Über eine Dokument-Upload-Funktion können vom Verbraucher auch Beweisdokumente eingestellt werden. Der unabhängige Schlichter wird anhand der Rechtslage versuchen, eine einvernehmliche Lösung zwischen Daniel K. und dem Online-Shop herbeizuführen.
Im Idealfall wird Daniel K. nach einer einvernehmlichen Schlichtung auch weiterhin bei dem Online-Shop in Pforzheim einkaufen.
Weitere Informationen
Der Online-Schlichter ist erreichbar unter:
Online-Schlichter Baden-Württemberg
c/o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl
www.online-schlichter.de
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz