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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Gaspreisprotest nimmt wichtige Aufgabe wahr
Der Gaspreisprotest hat viele Gesichter. Manche Verbraucher sind Einzelkämpfer, andere haben sich in Initiativen zusammengeschlossen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie Widerspruch gegen nicht nachvollziehbare Gaspreiserhöhungen eingelegt haben.
In einer Marktsituation, in der die Gasversorger einseitig Preiserhöhungen festlegen, berufen sich die Gaspreisprotestler auf ihr verbrieftes Recht, den Preiserhöhungen zu widersprechen. Sie kürzen dazu ihre Rechnung so lange, bis der Versorger den Nachweis erbracht hat, dass seine neuen Preise tatsächlich der Billigkeit entsprechen, das heißt, gerechtfertigt sind. Ihren Widerspruch stützen sie auf Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie nehmen dabei gerne ein gewisses Prozesskostenrisiko auf sich. Entweder klagen sie selbst gegen die Gasversorger oder sie werden von den Gasversorgern verklagt, sofern diese nicht auf ihre kritisierten Ansprüche verzichten.
Die Gaspreisprotestler leisten mit ihrem Einsatz für die Rechtmäßigkeit ihrer eigenen Gasrechnung auch einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit. Derzeit befindet sich der Gasmarkt bestenfalls im Übergang zu einem echten Markt. Noch – das bestätigen Urteile des Bundesgerichtshofes und die Tätigkeit der Kartellämter – und bis auf weiteres herrscht beim Gaseinkauf kein Wettbewerb. In einer Situation, in der ein Anbieterwechsel so gut wie gar nicht möglich ist und ohnehin keine echte Bedeutung für die Preisbildung hat, leisten die Gaspreisprotestler einen zentralen Beitrag für die verbraucherfreundliche Transformation des Gasmarktes in einen echten Markt und damit für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft. Nur wenn die Gasversorger nicht mehr ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen können, um Preise nach eigenem Belieben hoch zu halten, kann mit angemessenen Preisen gerechnet werden. Solange aber diese Situation noch gar nicht besteht, ist es Aufgabe der Gerichte, für den Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Gasversorgern zu sorgen.

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Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Website der Verbraucherzentrale in der Rubrik "Energie + Umwelt".
Bei speziellen Fragestellungen und Problemen nutzen Sie das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale zum Thema Energie.
09.07.2009
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg





