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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Intelligente Zähler - vielseitige "Alleskönner" im Sinne der Verbraucher?
Eine transparente Darstellung des individuellen Verbrauchsverhaltens ist eine der Voraussetzungen für ein Strom sparendes Verhalten. Der so genannte „intelligente Stromzähler“ soll den Verbrauchern diese Möglichkeit bieten. Mit seiner Hilfe sollen sie ihren Energieverbrauch analysieren und auch besser steuern können. Je nach Anbieter und Zählerausstattung werden den Verbrauchern Instrumente wie beispielsweise graphische Darstellungen des Verbrauchs auf Viertelstunden- oder Sekundenbasis zur Verfügung gestellt. Stromverbrauchsquellen, die einen besonders hohen Strombedarf besitzen, sollen auf diese Weise sicherer als heute identifiziert werden können. Mit dieser Zählertechnologie sollen die Verbraucher energieintensive Geräte – Waschmaschine, Trockner usw. – gezielt in Zeiten geringer Nachfrage und eventuell niedrigerer Verbrauchspreise betreiben.
Der Begriff „intelligenter Zähler“ schließt allerdings nicht von vorneherein eine intelligente und verbraucherorientierte Lösung ein. Es kommt auf die Art des Produktes an. Ungeeignet sind solche elektronischen Zähler, die nur vom Anbieter ausgelesen werden können, deren Technologie dem Verbraucher aber kaum zusätzliche Informationen über sein individuelles Verbrauchsverhalten bietet.
Um den Nutzen aus den intelligenten Stromzählern zu ziehen, benötigt der Verbraucher einen PC und oftmals einen Internetanschluss, der die gespeicherten Messdaten auswertet, anzeigt und weiterleitet. Und er braucht Zeit, Ausdauer, zusätzliche Informationen und Geld, um die aus den Messdaten erkannten Einsparmöglichkeiten erfolgreich umzusetzen. Eine schwedische Studie nennt fünf Prozent, unter optimalen Bedingungen zwölf Prozent Stromeinsparung durch den Einsatz intelligenter Zähler. Diese Einsparung lässt sich auch mit einem wesentlich preisgünstigeren oder kostenlos ausgeliehenen Energieverbrauchsmessgerät erreichen. Nur bei Geräten, die nicht an der Steckdose angeschlossen werden - wie Herd, Boiler, Deckenleuchte - ist der intelligente Zähler im Vorteil.
Durch den „intelligenten Stromzähler“ entstehen deutlich höhere Kosten als bei der Nutzung eines „normalen“ Zählers. Dies liegt daran, dass die Stromzähler in der Regel nur in Verbindung mit dem Abschluss eines bestimmten Tarifes eines Energieversorgungsunternehmens nutzbar sind. Es entstehen Einbaukosten, höhere Grundgebühren und Arbeitspreise für den bezogenen Tagstrom als bei vergleichbaren Tarifen auf dem liberalisierten Strommarkt. Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ist nicht mehr möglich. Weitere Kosten entstehen dann, wenn der Ausbau des „intelligenten Zählers“ gewünscht wird, um wieder die Möglichkeit zu erhalten, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Nur bei Verbrauchern mit einem überdurchschnittlich hohen Jahresstromverbrauch kann sich ein Wechsel finanziell lohnen, wenn konsequent und dauerhaft der Stromverbrauch in die günstigen „Sparzeiten“ gelegt wird. Dies erfordert im Normalfall, dass das Alltagsleben an die vorgegebenen „Sparzeiten“ ausgerichtet wird. Ob dies in einem Mehrpersonenhaushalt eingehalten werden kann, geschweige denn von allen Personen auch akzeptiert wird, ist fraglich.
Bei Systemen, die nur per PC und Internet genutzt werden können, entsteht ein zusätzlicher Stromverbrauch, da die Internetverbindung dauerhaft aktiv sein muss. Hier werden über das Internet die aktuellen Verbrauchswerte zeitnah direkt an den Energieversorger übermittelt. Dadurch ist es theoretisch möglich, Verbrauchsprofile des Haushaltes zu erstellen. Bei einem Datenmissbrauch kann es zu einem Eingriff in die Privatsphäre kommen.
Hinter der Einführung des intelligenten Stromzählers stehen aber auch ganz handfeste Anbieterinteressen. So gibt es ein Modell, mit dem der Versorger einem zahlungsunwilligen oder -unfähigen Kunden per Fernimpuls den Strom abschalten kann, ohne dessen Haus betreten zu müssen. Auch bei der Verwirklichung eines ganz großen Versorgertraumes können die intelligenten Zähler mithelfen: bei der Aushebelung des Wettbewerbs. Dazu vermarktet der Anbieter seinen speziellen Tarif gemeinsam mit seinem speziellen Zähler. Beide sind so aufeinander abgestimmt, dass der eine ohne den anderen sinnlos wäre. Zwar sollen seit der Energierechtsnovelle 2005 die Verbraucher ihren Messstellenbetreiber – Netzbetreiber oder Dritter, der Messeinrichtungen einbaut, betreibt und wartet – frei wählen können. Tatsächlich hat sich aber hinsichtlich des Messstellenbetriebs noch kein merklicher Wettbewerb eingestellt.
Seit 2010 sind Messstellenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen zum Einbau von intelligenteren Zählern verpflichtet, insbesondere bei Neubauten. Daneben müssen Stromlieferanten in der Lage sein, auch monatlich den Energieverbrauch abzurechnen sowie seit 2011 lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife anzubieten.
Bei speziellen Fragestellungen und Problemen nutzen Sie das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale zum Thema Energie.
aktualisiert am 23.01.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg





