Wieder einmal werden Verbraucher nicht umfassend über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle informiert. Dieses Mal werden die Produkt- und Herstellernamen von gentechnisch veränderten Leinsamen nicht genannt.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg hat in 16 von 41 (entspricht 39%) untersuchten Proben Spuren von gentechnisch verändertem Leinsamen gefunden. Wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk heute mitteilte, stammten alle positiven Proben von Erzeugnissen aus konventionellem Anbau. (Pressemeldung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, Nr. 207/2009 vom 10.9.2009)
Auch wenn, laut Aussage des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, nach "derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen" keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher besteht, haben sie ein Recht darauf, dass "Ross und Reiter" unverzüglich genannt werden: Transgener Leinsamen ist in der Europäischen Union weder zum Anbau noch als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat zugelassen. Damit wurde in erheblichem Ausmaß gegen Vorschriften zum Schutz vor Täuschung verstoßen. Sowohl das Lebensmittelrecht als auch das Verbraucherinformationsgesetz bieten hier die Möglichkeit zur Information der Öffentlichkeit.
Dies ist nun schon mindestens der vierte Fall, seit Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes, in dem die Verbraucher unzureichend informiert werden:
• im Dezember 2008 Dioxin in irischem Schweinefleisch
• im April 2009 gefährliche Weichmacher in Kinderuhren
• im Mai 2009 Insektizide in Goji Beeren
(Pressemitteilung v. 10.09.2009)
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Website der Verbraucherzentrale unter der Rubrik Ernährung.
Bei speziellen Fragestellungen und Problemen nutzen Sie das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale zum Thema Ernährung.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg