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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Microsoft Street Side / Google Street View - Verbraucher können widersprechen
Der Marktführer unter den Internetsuchmaschinen, die Firma Google, hat auch in Deutschland detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Internet gestellt. Dazu wurde dieser Internetdienst für die 20 größten Städte - darunter auch Stuttgart und Mannheim - freigeschaltet.
Auch das Unternehmen Microsoft plant, noch im Herbst 2011 den Internetdienst Bing Maps Streetside im Internet freizuschalten. Auf dem Internetdienst sollen 50 deutsche Städte ins Netz gestellt werden.
Die Kameras sind auf den Fahrzeugen montiert und können somit über Zäune und Hecken blicken. Diese Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten werden kostenfrei im Internet veröffentlicht. Sie ergänzen das bisherige Angebot an Luftbildern und Satellitenaufnahmen. Straßenbilder aus europäischen Nachbarländern wie Frankreich, Niederlande, Schweiz, Italien oder Tschechien werden ebenfalls bereits angeboten.
Recht auf Widerspruch - vollständige Umsetzung überprüfen
Die Verbraucher haben ein Recht auf Widerspruch, wenn sie sich durch die Aufnahmen in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt fühlen. Gesichter, Kfz-Kennzeichen und Hausnummern werden automatisch anonymisiert, bevor die Bilder ins Netz gestellt werden. Verbraucher, die nicht wünschen, dass ihr Haus oder ihre Wohnung auf "Google Street View" erscheint, haben die Möglichkeit gegen eine Veröffentlichung Einspruch zu erheben. In diesem Fall wird das gesamte Haus unkenntlich gemacht.
Dieses Widerspruchsrecht steht Verbrauchern sowohl für Google Street View als auch für Bing Maps Streetside zu. Das Unternehmen Microsoft hatte Verbrauchern bis zum 30. September 2011 die Möglichkeit zum Vorabwiderspruch eingeräumt. Danach haben Verbraucher nach Angabe des Unternehmens Microsoft erst nach Veröffentlichung der Daten die Möglichkeit, die nachträgliche Löschung ihrer Daten für den Internetdienst Bing Maps Streetside zu beantragen.
Wie kann ich widersprechen?
Die zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden empfehlen den Verbrauchern, die eine Veröffentlichung ablehnen, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. In diesem Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden, damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann, etwa über die Farbe des Hauses, Art und Zahl der Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten.
Widerspruch per Post:
Microsoft Deutschland GmbH
Widerspruch, Bing Maps Streetside
Postfach 101033
80084 München.
Informationen und Musterformulare für den Widerspruch bieten folgende Internetseiten:
Musterformular Microsoft Streetside
Musterformular Google Street View
Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Informationen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Musterbrief für den Widerspruch
Internetauftritt von Microsoft Streetside
Weitere Informationen
Microsoft Streetside - Minister Bonde fordert Verbesserungen, Artikel der Online-STZ vom 2. August 2011
"Möglichkeit des Widerspruchs bleibt auch nach Start von Google Street View". Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 18. November 2010
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz





