Mit der Verpflichtung zur Grundpreisangabe im Handel wurden seit dem Jahr 2000 bisher festgelegte Verpackungsgrößen und Füllmengen von Lebensmitteln und zahlreichen weiteren Produkten wie Wasch- und Reinigungsmitteln Schritt für Schritt freigegeben. Ob Alufolie, Knäckebrot, Frischkäse oder Duschgel: Seitdem bieten viele Packungen weniger Inhalt zu gleichen oder gar höheren Preisen. Konnte man früher mit einer Packung Filtertüten 100-mal Kaffee kochen, enthält sie heute nur noch 80 Filtertüten. In der Packung Reis sind noch sechs statt bisher acht Kochbeutel enthalten.
Am 11. April 2009 traten weitere Änderungen der Fertigpackungsverordnung in Kraft. Damit gibt es auch keine verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel wie Milch und Zucker mehr. Und seit Januar 2010 ist die erste 200- (statt bisher 250-)Gramm-Packung Butter im Handel.
Die Liste der Packungen mit weniger Inhalt ist unendlich lang. Da die Umverpackungen häufig optisch kaum verändert, geschweige denn angemessen verkleinert werden, hilft nur der Vergleich der Mengenangabe auf der Verpackung, um Preiserhöhungen zu erkennen. Doch wem stehen schon gleichzeitig die alte und die neue Verpackung zur Verfügung?
Die Grundpreisangabe am Regal, die ja einen Preisvergleich ermöglichen soll, nutzt bei Preiserhöhungen selten. Sie erleichtert lediglich den Preisvergleich unterschiedlicher Füllmengen von Produkten und Marken, beispielsweise der Konfitüre im 275-Gramm-Glas mit der im 133-Gramm-Becher durch Bezug auf die Mengeneinheit 100 Gramm.
Die Grundpreisangabe ist ohnehin nur verpflichtend bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge bzw. Fläche verkauft werden. Bei Taschentüchern, Babywindeln, Slipeinlagen oder Spülmaschinentabs, die per Stück verkauft werden, entfällt die Verpflichtung zur Grundpreisangabe ebenso wie bei Lippenstiften oder Lidschatten.
Als ob das allein noch nicht genug wäre: Mitunter ist auch noch eine Verschlechterung der Qualität zu beobachten: So beträgt der Fischanteil bei Fertiggerichten jetzt nur noch 52 statt wie gewohnt 70 Prozent, dafür ist die Panade dicker oder es befindet sich mehr Soße in der Aluschale.
Besonders ärgerlich: Teebeutel enthalten nur noch zwei statt drei Gramm Inhalt bei unveränderter Dosierungsangabe. Hier wird weniger Inhalt durch Aromen und billige Zitronensäure aufgepeppt und ausgeglichen.
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aktualisiert am 7.11.2011
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg