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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Vulkanasche im Flugbetrieb - Ihre Rechte
Fast eine Woche lang hat eine Aschewolke aus Island den Flugverkehr in Europa lahmgelegt, und Millionen Passagiere blieben wortwörtlich „auf der Strecke“. Hat die EU-Verordnung über Fluggastrechte ihre Feuerprobe bestanden?
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ergreift die Gelegenheit, um betroffene Passagiere danach zu fragen, ob und wie ihre Rechte als Fluggast geachtet worden waren. Denn Verbraucher haben auch in Fällen höherer Gewalt einen Anspruch auf Entschädigungen, wie z. B. Verpflegung und Unterkunft. Davon ausgenommen sind lediglich Passagiere, die außerhalb Europas auf den Flug mit einer nicht-europäischen Airline warteten. Doch nicht alle Flugunternehmen sind ihren Verpflichtungen nachgekommen.
Zur Online-Umfrage bei Euro-Info-Verbraucher e. V.
Ihre Rechte im Überblick
- Fluggesellschaften müssen alle Passagiere über deren Rechte bei Flugausfällen oder größeren Verspätungen informieren.
- Passagiere haben dann Anspruch auf Erfrischungen, Mahlzeiten und - soweit erforderlich - eine Unterkunft sowie
- den Anspruch auf Flugpreiserstattung inklusive Steuern und Gebühren oder auf eine anderweitige Beförderung zum Bestimmungsort.
Eine zusätzliche finanzielle Entschädigung wie in den Fällen von Flugannullierung oder größerer Verspätung besteht allerdings nicht. Denn der Ausbruch eines Vulkans ist rechtlich betrachtet ein „außergewöhnlicher Umstand“, für den die Fluggesellschaft in der Regel nicht haftbar gemacht werden kann.
Übrigens: Die entstandenen Kosten werden auch nicht durch eine Reiserücktrittsversicherung getragen.
Musterbrief
Für alle Passagiere, die bislang nicht zu ihrem Recht gekommen sind, hat das EVZ Deutschland zudem einen Musterbrief vorbereitet, um Ersatz geltend machen zu können. Ein Beschwerdeformular Pauschalreisen gibt es auch von der EU-Kommission.
Zunächst sollte die Beschwerde an die Fluggesellschaft bzw. den Reiseveranstalter geschickt werden. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
- AEA: Association of European Airlines
- IATA: Worldwide Association of Airlines
- ERA: Association of European Regional Airlines
- ELFAA: European Low Fares Airline Association
- IACA: International Air Carrier Association
- ECTAA: European Association of Travel Agents and Tour Operators
Falls Sie auf diesem Weg keine Einigung mit dem Flugunternehmen erreichen, können Sie sich im Streitfall mit einer Airline aus dem EU-Ausland an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Weitere Informationen
Informationspaket der Europäischen Verbraucherzentren, darin u. a. Praktische Tipps für die von der Schließung von EU-Flughäfen betroffenen Fluggäste
Die Europäischen Verbraucherzentren helfen gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 4. Mai 2010
Informationen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)
Broschüre „Fluggastrechte: Clever Reisen!“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland
Quelle: Euro-Info-Verbraucher e. V.





