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Materialkompass - Materialien zur Verbraucherbildung in Sekundarstufe I und II
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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Ihre Rechte auf Reisen - im Flugzeug oder mit der Bahn
Die Sommerferien stehen vor der Tür und Millionen von Verbrauchern zieht es in den Urlaub, sei es mit der Bahn an die Ostsee oder mit dem Flugzeug nach Mallorca.
Sollten beim Weg in den Urlaub und zurück Flüge überbucht sein oder annulliert werden und der Zug mit mehreren Stunden Verspätung ans Ziel kommen, haben Verbraucher Rechte. Bei Flugreisen gelten diese bereits seit dem Jahr 2006 bei Verspätungen, Flugstornierungen und Überbuchungen, für Bahnfahrer gibt es seit Juli 2009 gesetzliche Ansprüche.
Fahrgastrechte bei Bahnfahrten
In erster Linie handelt es sich bei Zugreisen um Ansprüche bei einer Verspätung. Ist der Zug mehr als eine Stunde verspätet, hat der Reisende Anspruch auf Ersatz von 25% des Ticketpreises, bei mehr als zwei Stunden sind es sogar 50% der Fahrtkosten.
Mehr dazu:
Thema "Fahrgastrechte – neue Regelungen für Bahnreisende seit Juli 2009" im Verbraucherportal Baden-Württemberg.
Fahrgastrechte auf Flugreisen
Bei Flugreisen kann dem Passagier sogar ein pauschaler Schadensersatzanspruch bei großer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung des Flugs zustehen. Je nach Flugdistanz kann dieser Anspruch bis zu 600 Euro betragen. Ist der Reisende in seiner Mobilität eingeschränkt, stehen ihm sowohl im Flugzeug als auch in der Bahn besondere Rechte zu.
Mehr dazu:
Thema "Fluggastrechte" im Verbraucherportal Baden-Württemberg.
Weitere Informationen - wer hilft im Ernstfall?
- Weigert sich das Unternehmen, der Beschwerde über die Fahrgastansprüche nachzukommen, kann sich der Verbraucher an eine unabhängige Schlichtungseinrichtung wenden. Weitere Informationen:
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.
(www.soep-online.de).
- Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die wesentlichen Rechte der Verbraucher im Zug und Flugzeug auf einer übersichtlichen Karte, die auf Reisen mitgenommen werden kann, zusammengefasst:
Klappkarte des BMELV
- Bei Reisen im europäischen Ausland können sich Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Im Rahmen eines Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren können Beschwerden dort in allen EU-Sprachen nachverfolgt werden. Ferner sind über das Europäische Verbraucherzentrum umfassende Broschüren über die Rechte als Fahrgast zu beziehen, z. B. im Juli 2010 erschienen:
Reise-Merkblatt "Ihre Rechte unterwegs". Das Europäisches Verbraucherzentrum in Kehl erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl
Tel. 07851 / 99148-0
Fax 07851 / 99148-11
E-Mail: info@cec-zev.eu
www.cec-zev.eu
- Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Sie bei Fragen rund um das Thema Transport und Reisen. Die Verbraucherzentrale erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart
Tel: 0711 66 91 10
Fax: 0711 66 91 50
E-Mail: info@vz-bw.de
www.vz-bawue.de
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz