Knapp 4.000 Verbraucher aus Baden-Württemberg haben der Verbraucherzentrale allein im zweiten Quartal 2010 von der Belästigung mit unerlaubten Werbetelefonaten berichtet. Am häufigsten rufen Glückspiel- und Lotteriefirmen gesetzeswidrig an.
Mit den unerlaubten Telefonanrufen verfolgen die Unternehmen das Ziel, Verbrauchern Verträge unterzuschieben. Das seit 4. August 2009 gültige ‚Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung’ zeigt nicht die von der Politik versprochene Wirkung. „Trotz des Verbots und der Androhung von Bußgeldern versuchen Unternehmen weiterhin, per unerlaubtem Telefonanruf Verträge unterzuschieben. Auch die Ergänzung des Widerrufsrechts verhindert das nicht“, stellt Dr. Eckhard Benner, Referent Verbraucherpolitik der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klar.
Allein im zweiten Quartal des Jahres haben 3.997 Baden-Württemberger der Verbraucherzentrale von unerwünschten Werbetelefonaten berichtet: Neben Gewinnspiel- und Lotteriefirmen, die das gesetzliche Verbot am häufigsten ignorieren (70,28 Prozent), belästigen Anbieter von Telekommunikations- oder Internetdienstleistungen (6,98 Prozent), Zeitschriftenvertriebe (2,35 Prozent), Anlageberater und Energieversorger Verbraucher mit Werbeanrufen. Zudem unterdrückt jedes vierte Unternehmen trotz Verbots seine Rufnummer. „Wir fordern die Bestätigungslösung“, so Benner, „am Telefon vermittelte Verträge dürfen nur gültig werden, wenn die Verbraucher ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.“ Verbraucher, die von unerwünschten Werbeanrufen belästigt werden, können ihre Erfahrungen der Verbraucherzentrale bis Ende November 2010 auf der Internetseite www.vz-bw.de/telefonwerbung schildern. Unter www.vz-bw.de/telefonwerbung-hintergrund finden Redaktionen weiteres Material zum Thema.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Website der Verbraucherzentrale unter der Rubrik " Medien + Telekommunikation".
Bei speziellen Fragestellungen und Problemen nutzen Sie das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale zum Thema Medien und Telekommunikation.
(Pressemitteilung v. 14.07.2010)
Zumeldung zur Pressemeldung Nr. 182/2010 des Ministeriums Ländlicher Raum vom 14. Juli 2010
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.