Mit mehr als vier Stunden Verspätung landete der Urlaubsflieger aus Mallorca in der Heimat. Nach EU-Recht haben Verbraucher hier Anspruch auf Entschädigung. Mit einem Formschreiben lehnte die Fluggesellschaft eine Entschädigung jedoch ab. Unter www.vz-bw.de/fluggastrechte sammelt die Verbraucherzentrale Fälle, in denen Fluggesellschaften Verbraucherrechte missachten.
Zwar bedauerte die Fluggesellschaft die über vierstündige Verspätung sehr, schloss jedoch sofort an, der Urlauber habe den Vorfall ohne Entschädigung hinzunehmen – schließlich seien Verzögerungen im Flugverkehr nie ganz auszuschließen. Vielen Verbrauchern wird die Urlaubsfreude verdorben, wenn Flüge kurzfristig ausfallen, überbucht sind oder deutlich verspätet ankommen. Schon seit 2005 haben Flugreisende in solchen Fällen besondere Rechte aus der EU-Fluggastverordnung. Je nach Sachlage können sie bis zu 600 Euro pro Reisendem von ihrer Fluggesellschaft als Entschädigung verlangen. Nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg versuchen die Fluggesellschaften jedoch häufig, sich aus ihrer Pflicht zur Entschädigung zu winden.
"Die Unternehmen berufen sich gerne pauschal auf höhere Gewalt wegen technischer Probleme", weiß Christian Gollner, Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale. Dabei hat der Europäische Gerichtshof bereits eindeutig festgestellt, dass technische Probleme nicht einfach zur ‚höheren Gewalt’ erklärt werden können. Fluggesellschaften müssen grundsätzlich einstehen für Schwierigkeiten in ihrem Verantwortungsbereich. Unter www.vz-bw.de/fluggastrechte können reisende Verbraucher ihren Fall schildern und finden Informationen zu ihren Rechten sowie einen Musterbrief.
Weiter Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Website der Verbraucherzentrale in der Rubrik "Reise, Freizeit + Mobilität".
Bei speziellen Fragestellungen und Problemen nutzen Sie das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale zum Thema Transport.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.