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4. Dezember 2012
Verbrauchertag Baden-Württemberg
Anrufe von falschen Datenschützern
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im Innenministerium Baden-Württemberg warnen vor Betrug durch angebliche Datenschutzbeauftragte, die Verbrauchern kostenpflichtige Dienstleistungen verkaufen wollen.
Die Anrufer geben sich dabei als Mitarbeitende von – tatsächlich nicht existierenden – Datenschutz-Clubs, Verbraucher-Vereinen oder "Datensperrzentralen" aus. Teilweise wird mit frei erfundenen Namen wie Bundesagentur für Datenschutz, Bundesdatenschutzzentrale oder Bundesdatenschutzamt sogar der Eindruck erweckt, der Anruf stamme von einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz. Auch die Bundesnetzagentur hat bereits vor derartigen Anrufern gewarnt, die sich zum Teil auch als Kooperationspartner der Netzagentur ausgegeben haben.
Sie bietet auf ihrer Internetseite Hilfe bei Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung an.
Betrugsgeschäft mit der Furcht vor Datenmissbrauch
Diese unseriösen Anrufer nutzen die Furcht der Verbraucher vor dem Missbrauch ihrer Daten, indem sie beispielsweise behaupten, sie hätten die Kontodaten der Betroffenen im Internet entdeckt. Die Anrufer bieten z. B. an, sich gegen einen monatlichen Beitrag von etwa 50 Euro um den Schutz der Daten zu "kümmern", man sei künftig durch Eintragung in Werbesperrlisten vor unerwünschten Werbeanrufen besser geschützt oder käme aus Verträgen, die mit Gewinnspielunternehmen abgeschlossen worden sind, wieder heraus.
Bei den angeblich im Internet gefunden Daten handelt es sich zumeist um illegal angekaufte Kontodaten.
Was kann der Verbraucher tun?
- Behörden würden niemals Privatpersonen anrufen, um ihnen "Datenschutz-Dienstleistungen" anzubieten und niemals ein Entgelt für ihre Dienste fordern.
- Verbraucher, die einen solchen Anruf erhalten, sollten auf keinen Fall persönliche Angaben machen oder einen Auftrag erteilen.
- Derartige Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis der Angerufenen ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ohnehin wettbewerbswidrig und damit verboten. Zudem dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern.
- Empfehlenswert ist eine regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge.
- Sollte durch das Telefongespräch dennoch ein Vertrag zustande gekommen sein, so können Betroffene, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, alle per Telefon geschlossenen Verträge über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Bezahlung schriftlich widerrufen.
Sollte es gelingen, den Anrufern ermittlungsrelevante Informationen wie z. B. Rufnummer oder Unternehmenssitz zu entlocken, so kann die Bundesnetzagentur, die Verbraucherschutzzentrale des jeweiligen Bundeslandes oder auch der zuständige Datenschutzbeauftragte verständigt werden.
Weitere Informationen
Rufnummernmissbrauch, Spam, Dialer und Unerlaubte Telefonwerbung bei www.bundesnetzagentur.de
Thema Datenschutz beim Innenministerium Baden-Württemberg
Internetauftritt des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz





