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A4Dok_e-paper-200.pdf

31 Seitdem hat sich das Informationsan- gebot auf der Projektwebseite www. surfer-haben-rechte.de stetig erweitert: Neben traditionellen Diensten wie Such- maschinen, Webmaildiensten, Online- Shops oder Sozialen Netzwerken, finden Verbraucherinnen und Verbraucher auch Information zu Quantified-Self-Diensten, Smart Home, Smartphones und Apps. Im Mittelpunkt steht immer: Was darf der Anbieter? Welche Pflichten hat er? Und welche Rechte haben die Verbrau- cherinnen und Verbraucher? Denn Ge- fahren wie Urheberrechtsverletzungen, Datenmissbrauch, Identitätsdiebstahl und Cyber-Mobbing sind real und ver- unsichern die Nutzerinnen und Nut- zer. Mit Checklisten und Musterbriefen macht es das Projekt den Verbrauche- rinnen und Verbrauchern leichter, ihre Rechte auch durchzusetzen. Und das Projekt hat auch schon eini- ge Angebote im Internet wie Facebook oder Google einer rechtlichen Überprü- fung unterzogen und vor Gericht ge- bracht. Macht´s gut – eine Sensibilisierungskampagne 2014 hat sich das Projekt mit der Kampag- ne #machtsgut einem besonderen Thema angenommen: Dem digitalen Nachlass. Die Digitalisierung verändert den Ver- braucheralltag: Verträge werden online abgeschlossen und digital hinterlegt, Konten online geführt und Zugangsda- ten online verwaltet. Viele Verbrauche- rinnen und Verbraucher sind in sozialen Netzwerken aktiv. Das erzeugt im Laufe des Lebens einen stattlichen digitalen Nachlass, der Hinterbliebene vor neue Herausforderungen stellt, wenn sie an Vertragsinformationen gelangen müs- sen und Online-Konten von Verstorbe- nen verwalten sollen. Ohne Passwörter und Zugangsdaten haben Erbinnen und Erben oft keinen Zugriff auf die On- line-Konten. Sie können sich nicht um laufende Geschäfte wie Internetauktio- nen, Abos oder Bestellungen kümmern oder Verträge kündigen. Im schlimmsten Fall entstehen hohe laufende Kosten und finanzielle Schäden. >>>

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