Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

A4Dok_e-paper-200.pdf

32 VORTRAG VON MICHAELA SCHRÖDER Surfer haben Rechte Nur wenige Unternehmen stellen bislang Regeln auf, unter welchen Bedingungen ein Account aufge- löst werden kann und wer darüber entscheiden darf. Manche Rege- lungen sind zudem rechtlich frag- würdig. Neben der rechtlichen Seite geht es aber auch um einen selbst- bestimmten Umgang mit dem eigenen Nachlass, etwa um den Umgang mit Profilen in sozia- len Netzwerken. Viele rechtliche und praktische Probleme für Hin- terbliebene könnten umgangen werden, wenn der eigene di- gitale Nachlass detail- liert geregelt wird. Auch wenn die Rechte von Erbinnen und Erben, die Vererbbarkeit von On- line-Konten einschließ- lich der Inhalte, die Rolle des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen und des Datenschutzes bisher weit- gehend ungeklärt sind: Wer den Zugriff auf Passwörter und den Umgang etwa mit Profilen und Inhalten in sozialen Netzwerken vorab regelt, macht es Erbinnen und Erben leichter, den Nachlass in ihrem oder seinem eigenen Sinne zu verwalten. Die Kampagnenseite www. machts-gut.de soll Verbraucher- innen und Verbraucher für den digitalen Nachlass sensibilisieren, damit sie guten Gewissens sagen können: #machtsgut.“ • Wirtschaftsjuristin, Referentin für Datenschutz und Netzpolitik im Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. www.vzbv.de www.surfer-haben-rechte.de info@vzbv.de surfer-haben-rechte@vzbv.de ZUR PERSON

Seitenübersicht