
Namhafte Spielzeughersteller verunsicherten in den letzten Jahren mit Rückrufaktionen ihre Kunden. Parallel dazu verzeichneten die Aufsichtsbehörden einen starken Anstieg von Produkten mit Sicherheitsmängeln bis hin zu gesundheitsgefährdenden Produkten, die zu großen Teilen aus China kamen.
Dies veranlasste die Europäische Union, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Sie überarbeitete die Spielzeugrichtlinie von 1988 und schuf das sogenannte Binnenmarktpaket, welches die Stärkung und Modernisierung der Bedingungen für die sichere Vermarktung einer breiten Palette von Industrieerzeugnissen in der EU vorsieht. Die neue Spielzeugrichtlinie wurde im Dezember 2008 vom Europäischen Parlament beschlossen. Danach dürfen auch andere Kennzeichnungen weiterhin (z. B. das in Deutschland verwendete GS-Zeichen) als das CE-Zeichen verwendet werden, sofern sie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen und diese Kennzeichnungen nicht von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft erfasst werden.
Weitere Informationen zu GS-Zeichen und CE-Kennzeichnung
Mittlerweile wurden auch in China in Zusammenarbeit mit der EU Maßnahmen für einen höheren Standard bei der Produktsicherheit unternommen.
Nicht alle gefährlichen im Spielzeug verboten
In die neue Spielzeugrichtlinie wurden Verbote einiger als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend geltender Stoffen (sog. k-e-f-Stoffe) sowie von einer Auswahl an allergenen (Duft-) Stoffen aufgenommen. Diese Änderungen begrüßt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, das für die Überwachungsbehörden für Lebensmittel und chemische Stoffe zuständig ist. Die Lösungsansätze der EU gehen aus Sicht des Ministeriums aber nicht weit genug. Es fordert ein vollständiges Verbot von allergenen Duftstoffe sowie Blei und Quecksilber im Spielzeugbereich, denn die Gesundheit von Kindern muss über den Interessen an der Vermarktung von Spielzeug stehen.
Weitere Informationen
Liste von EU-Info mit gefährlichen Spielzeugen und aktuellen Entwicklungen
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz