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Ersatzmethoden für Tierversuche

Förderpreis Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch des Landes Baden-Württemberg

Die Landesregierung von Baden-Württemberg macht sich dafür stark, die Zahl und die Belastung der in Forschung und Lehre eingesetzten Tiere so weit wie möglich zu verringern. Dort wo die Verwendung von Tieren in Diagnostik, Forschung und Lehre und im Rahmen der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen von Produkten unerlässlich ist, ist die Verminderung von Tierversuchen sowie die Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den verwendeten Tieren ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. 

Deshalb schreibt die Landesregierung jährlich den "Förderpreis Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch des Landes Baden-Württemberg" aus.

Das Preisgeld beträgt bis zu 25.000 Euro.

Ausgezeichnet werden können Forschungsarbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zum Ersatz von Tierversuchen oder zur Verminderung der Belastung von Tieren im Bereich der Wissenschaft und Lehre sowie der medizinischen Diagnostik und der Prüfung von Stoffen und Produkten leisten. 

Die Arbeiten müssen der Umsetzung folgender Ziele dienen:

  • Ersatz von Tierversuchen ("Replacement");
  • Verminderung der Tierzahl für eine bestimmte Untersuchung ("Reduction");
  • Verminderung von Leiden, Schmerzen oder Schäden ("Refinement")
  • Verbesserung der Haltungsbedingungen von Versuchstieren ("Enrichment").
  • Ausgezeichnet werden können auch Projekte aus dem Bereich der Umsetzung bereits entwickelter Alternativmethoden (Validierung, behördliche Anerkennung und praktische Anwendung) sowie Arbeiten zur ethischen Bewertung von Tierversuchen.

Vorschlagsberechtigt sind öffentliche und private Forschungseinrichtungen, Behörden, Verbände, Vereine und Einzelpersonen.

Der Vorschlag muss das Thema des Projekts, eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse, insbesondere eine Bewertung der Tierschutzrelevanz, eine auch für interessierte Nicht-Fachleute verständliche Beschreibung der Forschungsleistung (Kurzfassung), eine Vita sowie die Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon und E-Mail-Adresse) des/der vorgeschlagenen Projektleiters beinhalten. Die Vorschläge, die einschließlich aller Anlagen zum Vervielfältigen geeignet sein müssen, müssen zusammen mit dem hierfür vorgesehenen Übersichtsblatt eingereicht werden.

Ausgezeichnet werden können Arbeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in Einrichtungen in Baden-Württemberg, aber auch in anderen Bundesländern forschen.

Das Preisgeld wird zweckgebunden für die weitere wissenschaftliche Arbeit der Preisträgerinnen und Preisträger sowie deren Arbeitsgruppe vergeben. Der Preis ist teilbar.

Ein Anspruch auf die Vergabe des Preises besteht nicht. Liegen nach Votum der Bewertungskommission keine geeigneten Beiträge vor, kann die Vergabe für das betreffende Jahr ausgesetzt werden.
Eingereichte Arbeiten sollten nicht älter als drei Jahre sein (Zeitpunkt der Veröffentlichung). 

Sofern diese bereits für einen anderen vergleichbaren Preis eingereicht wurden oder bereits eine Auszeichnung erhalten haben, ist dies mitzuteilen.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet auf Grundlage des Vorschlags einer unabhängigen Bewertungskommission.

Mitglieder der Bewertungskommission sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie und Angehörige sind von der Preisvergabe ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Preisverleihung besteht nicht.

Eingangsschluss für Vorschläge zur Preisvergabe für das Jahr 2018 war der 15. Mai 2018.

Anträge und nähere Auskunft

Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail (Anlagen als .doc, .xls, .pdf oder .jpg-Dateien) beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg einzureichen:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Postfach 10 34 44
70029 Stuttgart
tierversuchsalternativen@mlr.bwl.de

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