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Altersvorsorge

Private Vorsorge für das Alter – möglichst einfach, transparent und kostengünstig

Hand hat mit Kreide auf Tafel geschrieben: Alter, Vorsorge, GEld Sicherheit, Vermögen usw. und in großen, gelben Buchstaben: Rente

Riester-Rente oft zu teuer und intransparent

Den Lebensstandard im Alter halten zu können – das wünschen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine gute Altersvorsorge aus allen drei Säulen (gesetzliche, betriebliche und private) ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Finanzielle Unterstützung hierzu erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“). Damit diese Angebote dazu beitragen können, den Lebensstandard – trotz geringerer gesetzlicher Rente – im Alter zu halten, müssen am Ende sowohl die eigenen Sparbeiträge als auch die staatlichen Zulagen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen – im Idealfall mit einer angemessenen Rendite. Doch die meisten derzeit am Markt befindlichen Angebote gehen am Bedarf der Bürgerinnen und Bürger vorbei, denn sie werden als zu teuer und zu wenig transparent eingeschätzt. Ein Grund hierfür sind hohe Verwaltungs- und Abschlusskosten.

Verbraucherfreundliches Altersvorsorgeprodukt soll Abhilfe schaffen

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) setzt sich deshalb für neue Wege bei der privaten Altersvorsorge ein. Aus Sicht des MLR soll ein verbraucherfreundliches Altersvorsorgeprodukt in erster Linie garantieren, dass die finanzielle staatliche Förderung auch tatsächlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt und zur Erhöhung ihrer selbstfinanzierten Altersvorsorge beiträgt. Ein gutes Altersvorsorgeprodukt soll auch Geringverdienern und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien zur Verfügung stehen und ohne Provisionen und mit möglichst niedrigen Abschluss- und Verwaltungskosten angeboten werden, damit Bürgerinnen und Bürger möglichst viel ihres eingezahlten Geldes ansparen können. 

Kriterien eines Vorsorgekontos

Folgende Kriterien sind für ein verbraucherfreundliches Basis-/Standardprodukt relevant: Es sollte eine sichere und rentable Geldanlage sein, die transparent, leicht verständlich und möglichst kostengünstig ist. Im Idealfall sollten bei der Anlage ethische, soziale und ökologische Kriterien eingehalten werden. Ein weiteres zentrales Kriterium für ein solches Basis-/ Standardprodukt ist, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die früher in die Rente eintreten oder einen verminderten Erwerb ausgleichen wollen, ermöglicht, Abschläge bei der gesetzlichen Rente ausgleichen zu können. Anleger sollten den Aufbau ihrer Altersvorsorge flexibel anpassen können. Darüber hinaus ist von zentraler Bedeutung, dass der zu verrentende Zeitraum mit einer realistischen Lebenserwartung kalkuliert wird und die eingezahlten Beiträge gänzlich vererbbar sein können. Außerdem sollen Bürgerinnen und Bürger in unbegrenzter Höhe einzahlen können – und zwar bei gleicher staatlicher Förderung wie für die am Markt bereits existierenden Produkte. 

Das „VORSORGEKONTO BW”

Eine intra-institutionelle Arbeitsgruppe mit Mitgliedern unterschiedlichster Fachexpertise (Versicherungsmathematiker, Aktuare, Ökonomen, Finanzmarktexperten, Vertretern der Verbraucherkommission Baden-Württemberg, Juristen) hat ein Modell entwickelt, welches den oben beschriebenen Kriterien des MLR entspricht und auch die Zustimmung des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg hat: das „VORSORGEKONTO BW”. Es könnte eine Alternative für die Verbraucherinnen und Verbraucher sein, die bei der Altersvorsorge nicht auf Sicherheit verzichten können oder wollen. Es wäre ein Produkt für alle Personen, die bereits einen Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben oder zu erwarten haben. Darunter fallen auch Personen, die sich aktuell nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden.

Für die Einführung des sogenannten Vorsorgekontos BW unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherungen wäre eine Änderung der Gesetze durch die Bundesregierung notwendig. Forderungen der Verbraucherministerien der Länder und des deutschen Bundestages nach einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen. Mit der Einsetzung der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag hat die Bundesregierung 2017 ein Gremium einberufen, das Vorschläge zur Weiterentwicklung der Alterssicherungssysteme über alle drei Säulen für die Zeit ab 2025 machen soll. Ihre Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag hat die Rentenkommission im März 2020 vorgelegt.
In die Diskussion um die private Altersvorsorge sind zwei weitere Konzepte eingebracht worden:

Deutschlandrente

Die hessische Landesregierung hat ein Positionspapier für eine staatlich geförderte, privat finanzierte Altersvorsorge vorgestellt – die sogenannte „Deutschland-Rente“. Sie ist auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichtet. Der Arbeitgeber bietet seinem Arbeitnehmer für den Fall, dass seine betriebliche Altersvorsorge als nicht ausreichend erachtet wird ein Riester-Produkt an, das bestimmte Kriterien erfüllen muss. Dabei ist der Arbeitgeber an Produkte aus einer öffentlich einsehbaren Liste gebunden. Der Arbeitnehmer kann aber auch selbst ein Produkt benennen, das nicht in der Liste geführt wird. Ein Produkt auf der Liste soll ein staatlich organisierter Rentenfonds werden, der noch zu schaffende „Deutschlandfonds“. Die Beiträge für das Produkt sollen dann vom Arbeitgeber direkt an den Produktanbieter abgeführt und die Zulagen mit der Lohnsteuer verrechnet werden.

Wer die Zusatzversorgung nicht möchte, muss dem Arbeitgeber aktiv widersprechen (sog. Opt-out-Verfahren). Ansonsten werden seine Beiträge vom Nettolohn (4% des beitragspflichtigen Lohns) um die staatliche Zulage aufgestockt und über den Arbeitgeber automatisch für das neue Vorsorgeprodukt angespart. Eine Kapitalerhaltgarantie ist hierbei nicht vorgesehen.

Informationen Deutschland-Rente auf der Internetseite des Landes Hessen; Pressekonferenz vom 28.04.2017

Vorsorgefonds der Verbraucherzentrale BW

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. hat ebenfalls ein verbraucherfreundliches Altersvorsorgemodell entwickelt, den sogenannten Vorsorgefonds. Demnach würden Verbraucherinnen und Verbraucher freiwillig Beiträge in einen staatlichen Vorsorgefonds investieren, der ausschließlich den Anlageinteressen der Beitragszahler verpflichtet wäre. Es würden also keine Abschluss- und Vertriebsfolgeprovisionen anfallen. Eine Kapitalerhaltgarantie ist hier ebenfalls nicht vorgesehen. 

Details zum Konzept Vorsorgefonds der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Extrarente des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat ein Konzept entwickelt, bei dem Verbraucher als Selbstständige proaktiv oder als Angestellte über ihren Arbeitgeber automatisch fünf Prozent ihres Lohns in die sogenannte „Extrarente“ einbezahlen. Hierbei sollen es sich um ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt handeln, damit keine Vertriebskosten anfallen. Die Verwaltung sollen private Fondsgesellschaften übernehmen und langfristig am Kapitalmarkt anlegen.

Faktenblatt zur Extrarente des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V.

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