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Konten und Kredite

Scoring durch Auskunfteien - Bedeutung und Zulässigkeit

Teilansicht / Nahaufnahme einer Zahlentabelle mit Kreditkarte, Taschenrechner und Kugelschreiber

Unter dem Begriff Scoring versteht man ein mathematisch-statistisches Verfahren zur Berechnung des sogenannten Score-Werts, der Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Verhaltens von Personen, anhand von Merkmalen wie beispielsweise des Wohnorts, Geburtsdatums, Namens, des Berufs oder des Vermögens (sog. Positivdaten). Daneben gibt es Informationen, ob man einzelne Rechnungen nicht bezahlt hat oder mit Ratenzahlungen im Verzug ist (sog. Negativdaten). Algorithmen verknüpfen die verschiedenen Merkmale und digitalen Daten einer Person, analysieren diese und erstellen daraus den Score-Wert. Durch Big Data und Algorithmen kann Scoring heute weit umfassender eingesetzt werden als früher.
Mehr Informationen zu Algorithmen erhalten Sie im Verbraucherportal Baden-Württemberg unter Algorithmen - eine Blackbox.

Scoring wird vor allem von Auskunfteien (wie zum Beispiel der SCHUFA) betrieben. Hauptsächlich Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändler setzen auf die automatisierte Bonitätsprüfung durch das Scoring, wenn sie bei Auskunfteien die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden abfragen. Im Einzelfall kann eine solche Prognose darüber entscheiden, ob und zu welchen Konditionen ein Kredit gewährt wird. Aber auch bei vielen Alltagsgeschäften ist Scoring beliebt. Wird etwa der Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags abgelehnt, werden bestimmte Waren vom Online-Shop nur gegen Vorkasse geliefert oder wird der Verkauf einer Bahncard verweigert, könnte ein schlechter Score-Wert dahinterstecken.

Welche Daten erhoben werden, kann sich je nach Auskunftei unterscheiden. Neben Daten, die die Unternehmen von ihren Geschäftspartnern durch automatisierte Meldesysteme übermittelt bekommen, können auch andere Daten in das Scoring einfließen, die allgemein erhältlich sind – wie beispielsweise durch sozialen Medien. Manchmal werden auch Parameter wie das Wohnumfeld mit einbezogen (sog. Geoscoring). Inwieweit Auskunfteien solche oder Daten aus sozialen Netzwerken beziehungsweise Online-Foren (sog. Social Scoring) für eine individuelle Auswertung nutzen dürfen, ist problematisch – siehe dazu unter Informationen „Scoring, solide Prognose oder miese Nummer“ und unter „Algo…was?!/ Scoring – diese Daten sammeln Auskunfteien über dich“.

Wer also viel und aktiv im Internet - speziell in sozialen Netzwerken - unterwegs ist, muss sich stets der Tatsache bewusst sein, dass er bei allem, was er tut, eine Datenspur hinterlässt. Und weil viele Verbraucherinnen und Verbraucher in der heutigen Zeit nicht gänzlich auf solche Aktivitäten verzichten können oder möchten, heißt die Devise Datensparsamkeit!

Handlungsmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich darüber informieren, welche personenbezogenen Daten eine Auskunftei oder ein Unternehmen über sie gespeichert hat, woher die Daten stammen, an wen die Daten übermittelt wurden und welche Score-Werte innerhalb der letzten sechs Monate vor der Anfrage erhoben bzw. gespeichert wurden. Betroffene können außerdem verlangen, dass ihnen allgemein verständlich dargelegt wird, wie ihr Score-Wert zustande kommt und welche Bedeutung er im Einzelfall hat. Basiert dieser auf unrichtigen Daten, können Verbraucherinnen und Verbraucher eine Korrektur verlangen. Einmal im Jahr haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, ihre Daten bei Auskunfteien kostenlos abzufragen.

Neue Rechtsprechung und ihre Konsequenzen

In den sogenannten SCHUFA-Urteilen des EuGH (C-634/21 und die verbundenen Verfahren C-26/22 und C-64/22), jeweils vom 07. Dezember 2023 geht es zum einen um künftig erforderliche, höhere Anforderungen an die transparente Darstellung des Scoring-Verfahrens. Zum anderen geht es darum, dass die derzeitige Speicherungsdauer von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung von drei Jahren gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Daraus resultierende Veränderungen in der deutschen Gesetzgebung wurden noch nicht umgesetzt. Sofern Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell von negativen Auswirkungen beim Scoring betroffen sind, sollten diese sich bei Verbraucherschutzinstitutionen wie z. B. der Verbraucherzentale Baden-Württemberg Rat einholen.

Weitere Informationen

Musterbriefe für die Datenabfrage bei Auskunfteien und Unternehmen und weitere Informationen zum Thema Scoring bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Scoring – solide Prognose oder miese Nummer? Informationsbroschüre des Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg, Juni 2021

Häufig gestellte Fragen (FAQ "frequently asked questions") und Antworten zum Thema Auskunfteien wie Schufa und Co. beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

„Algo…was?!/ Scoring – diese Daten sammeln Auskunfteien über dich“; Informationen auf algo-was.de, einem Angebot der Verbraucherzentralen

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