Trinkwasser

Trinkwasserüberwachung

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Trinkwasser-Hochbehälter, weißgekachelt mit blau schimmerndem Wasser und silbernem Geländer

Die Trinkwasserverordnung gibt den strengen Rahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität vor. Für kein Lebensmittel gelten vergleichbar niedrige Grenzwerte, kein Lebensmittel ist besser kontrolliert. Trinkwasser muss hinsichtlich Geschmack, Geruch und Aussehen einwandfrei sein. Es muss rein und genusstauglich sein und es darf Krankheitserreger oder Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten, die die menschliche Gesundheit gefährden können.

Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg

Die Wasserversorgung in Baden-Württemberg basiert auf drei Säulen, der kommunalen Versorgung, überregionaler Fernwasserversorgungen und für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung, vor allem in den ländlichen Regionen von Schwarzwald und Oberschwaben, dezentralen kleinen Wasserwerken und Eigenwasserversorgungen. Etwa die Hälfte des Wassers wird aus Grundwasser gewonnen, knapp 30 % aus Oberflächenwasser, der Rest vor allem aus Quellwasser.

Weitere Informationen zur Wassergewinnung aber auch zum Wasserverbrauch sind auf der Extern: Internetseite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster) und der Extern: Internetseite des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (Öffnet in neuem Fenster) veröffentlicht. Die Wasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen, einschließlich Trinkwasser-Installationen, sind primär verantwortlich für die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit von Trinkwasser.

Trinkwasserkontrolle

Die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Gesundheitsämter der Land- und Stadtkreise sowie das Landesgesundheitsamt (LGA) im Regierungspräsidium Stuttgart gewährleisten die Einhaltung der strengen Qualitätsstandards und stellen sicher, dass Unternehmer und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen den rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Extern: Kontaktdaten der Gesundheitsämter (Öffnet in neuem Fenster)

Trinkwasseruntersuchung

Für Wasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Untersuchungen sowie von den Gesundheitsämtern veranlasste amtliche Untersuchungen dürfen nur von für die Untersuchung und Probenahme von Trinkwasser akkreditierte und zugelassene Laboratorien durchgeführt werden.

Extern: Liste der in Baden-Württemberg zugelassenen Labore mit den jeweiligen Untersuchungsbereichen (Öffnet in neuem Fenster)

Trinkwasserverordnung

Die bundesweit geltende Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 gibt den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung des Trinkwassers durch die Wasserversorgungsunternehmen und die Trinkwasserüberwachung vor. Mit ihr wird die europäische Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht umgesetzt. In den letzten Jahren wurde sie mehrfach überarbeitet, weil Klarstellungen und Anpassungen an die europäischen Vorgaben an die Trinkwasserqualität notwendig waren. Außerdem wurden gesundheitspolitisch relevante Regelungen, zum Beispiel zur Legionellenproblematik, erlassen.
Die Extern: Trinkwasserverordnung (Öffnet in neuem Fenster) ist im Internet abrufbar.

Weitere Informationen