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A4Dok_e-paper-200.pdf

Auszug aus dem Vortrag von Jörg Klingbeil: „Datenschutz und Datensicherheit haben häufig gleiche Ziele, manch- mal aber auch unterschiedliche Inte- ressen. So mag es aus Sicht der IT-Si- cherheit hilfreich sein, Datenspuren und ihre Urheberinnen und Urheber lückenlos zu erfassen, etwa um An- griffe aus dem Netz nachverfolgen zu können. Der Datenschutz will dem- gegenüber Datenspuren eher vermei- den helfen und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürge- rinnen und Bürger schützen. Daneben ist im Internetzeitalter auch das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechni- scher Systeme zu berücksichtigen, aus dem ein Handlungsauftrag an den Staat abzuleiten ist, die Verbraucherinnen und Ver- braucher bei Maßnahmen des Selbstschutzes stärker zu unterstützen. Wichtige Gestaltungsmerkmale des Datenschutzes sind die Prinzipien der Datenvermeidung und Daten- sparsamkeit, eine strikte Zweckbin- dung, das Erfordernis gesetzlicher oder vertraglicher Grundlagen sowie technisch-organisatorische Maßnah- men, die auch der Datensicherheit zugutekommen. Während das Schutzobjekt der IT- Sicherheit die Technik und der Risikofaktor in der Regel der Mensch ist, verhält es sich beim Datenschutz gerade andersherum - hier soll der Mensch geschützt werden und die Risiken sind oft technisch bedingt.“ 39 • Jurist, Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de poststelle@lfd.bwl.de ZUR PERSON

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