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Tierschutz

Fundtiere und Tierheime

Die Landesregierung ist sich des hohen Wertes der Arbeit von engagierten Bürgerinnen und Bürgern in den Tierheimen und Tierschutzvereinen des Landes bewusst. Die Tierheime kümmern sich vorbildlich um Fund- und Abgabetiere und unterstützen so die Landkreise und Gemeinden in unverzichtbarer Weise. 

Die Tierheime informieren darüber hinaus auch Tierhalterinnen und Tierhalter und beraten bei der Anschaffung und Haltung von Tieren. Außerdem kümmern sie sich um freilebende Katzenpopulationen und hilfebedürftige Haus- und Wildtiere. Damit spielen sie eine zentrale und unverzichtbare Rolle bei der praktischen Tierschutzarbeit vor Ort, die direkt den Tieren zu Gute kommt.

Für Fundtiere sind die Gemeinden zuständig. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dazu gemeinsam mit dem Innenministerium Hinweise zur Unterbringung von Fund- und herrenlosen Tieren herausgegeben.

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Information zur Unterbringung von herrenlosen Tieren und Fundtieren sowie vertragliche Regelungen finden Sie hier:
Hinweise zu Fund- und herrenlosen Tieren

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