Tierische Nebenprodukte sind z. B. Schlachtabfälle, verendete Nutztiere oder tote Heimtiere. Auch Küchen- und Speiseabfälle, Gülle oder Lebensmittel, die nicht mehr zum Verzehr bestimmt sind, fallen darunter. Tierische Nebenprodukte werden drei Risikokategorien eingeteilt. Für das Material jeder Kategorie werden bestimmte Verarbeitungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten festgelegt, die von der Verwertung in der Industrie, in Tierfutter oder der Biodieselproduktion über die Vergärung in Biogasanlagen bis zur Verbrennung reichen.
- Den höchsten Gefährdungsgrad besitzen Tierische Nebenprodukte der Kategorie 1. Darunter fallen unter anderem TSE-verdächtige oder wegen TSE getötete Tiere genauso wie tote Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere, tote Versuchstiere, auch tote Wildtiere, soweit sie einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit verdächtig sind. Dieses Material der Kategorie 1 muss zwingend durch Verbrennung beseitigt werden, sei es nach vorheriger Drucksterilisation oder direkt. Material der Kategorie 2 sind unter anderem tote landwirtschaftliche Nutztiere (Schweine, Pferde), die kein SRM enthalten.
- Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 sind unter anderem Schlachtabfälle, Häute, Hufe, Hörner, Borsten, Federn usw. von schlachttauglichen Tieren, Küchen- und Speiseabfälle sowie überlagerte („ehemalige“, nicht mehr oder nur eingeschränkt verkaufsfähige) Lebensmittel. Diese Materialien bilden unter anderem Rohstoffe für Tierfutter. Kategorie 3-Material kann aber auch nach Zerkleinerung und Erhitzung in eine Biogas- oder Kompostieranlage eingebracht werden.