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Tiergesundheit

Tierische Nebenprodukte

Tierische Nebenprodukte sind z. B. Schlachtabfälle, verendete Nutztiere oder tote Heimtiere. Auch Küchen- und Speiseabfälle, Gülle oder Lebensmittel, die nicht mehr zum Verzehr bestimmt sind, fallen darunter. Tierische Nebenprodukte werden drei Risikokategorien eingeteilt. Für das Material jeder Kategorie werden bestimmte Verarbeitungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten festgelegt, die von der Verwertung in der Industrie, in Tierfutter oder der Biodieselproduktion über die Vergärung in Biogasanlagen bis zur Verbrennung reichen.

  • Den höchsten Gefährdungsgrad besitzen Tierische Nebenprodukte der Kategorie 1. Darunter fallen unter anderem TSE-verdächtige oder wegen TSE getötete Tiere genauso wie tote Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere, tote Versuchstiere, auch tote Wildtiere, soweit sie einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit verdächtig sind. Dieses Material der Kategorie 1 muss zwingend durch Verbrennung beseitigt werden, sei es nach vorheriger Drucksterilisation oder direkt. Material der Kategorie 2 sind unter anderem tote landwirtschaftliche Nutztiere (Schweine, Pferde), die kein SRM enthalten.
  • Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 sind unter anderem Schlachtabfälle, Häute, Hufe, Hörner, Borsten, Federn usw. von schlachttauglichen Tieren, Küchen- und Speiseabfälle sowie überlagerte („ehemalige“, nicht mehr oder nur eingeschränkt verkaufsfähige) Lebensmittel. Diese Materialien bilden unter anderem Rohstoffe für Tierfutter. Kategorie 3-Material kann aber auch nach Zerkleinerung und Erhitzung in eine Biogas- oder Kompostieranlage eingebracht werden.

Entsorgungsstruktur in Baden-Württemberg

Die Beseitigungspflicht für tierische Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 liegt in Baden-Württemberg bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich zu Zweckverbänden zusammengeschlossen haben und die Beseitigung dieser Materialen in eigenen Verarbeitungsbetrieben vornehmen.
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