Lebensmittel-Bedarfsgegenstände

Alle Gegenstände und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, unterliegen ebenso strengen gesetzlichen Regelungen wie die Lebensmittel selbst. Lebensmittel-Bedarfsgegenstände, auch Lebensmittel-Kontaktmaterialien genannt, bestehen aus verschiedenen Materialien wie Kunststoff, Keramik, Glas, Metall, Papier und Pappe, Textilien oder Holz. Sie werden beim Essen und Trinken (z. B. Besteck, Trinkgläser, Tafelgeschirr), beim Verpacken von Lebensmitteln (z. B. Frischhaltefolie, Brötchentüten), bei der Lagerung und beim Transport von Lebensmitteln (z. B. Tiefkühlbox, Einmachgläser, Brotkasten, Milchkannen, Weinfass) oder bei der Zubereitung und beim Behandeln von Lebensmitteln (z. B. Töpfe, Pfannen, Kochlöffel, Fleischwolf, Kaffee- und Gewürzmühle, Kaffee- und Teefilter) verwendet.
Sonstige Bedarfsgegenstände
Der Fachbegriff „Bedarfsgegenstand“ steht für eine sehr große Produktvielfalt wie Gegenstände mit Körperkontakt (z. B. Bekleidung, Schmuck, Bettwäsche, Kämme, Zahnbürsten), Spielwaren und Scherzartikel (z. B. Kinderspielzeug, Bastelmaterialen, Juckpulver) und Haushaltschemikalien (z. B. Waschmittel, Putzmittel, Raumsprays). Am ehesten kann man Bedarfsgegenstände als Gegenstände des täglichen Bedarfs bezeichnen, mit denen der Mensch intensiver in Kontakt kommt. Hier gelten daher auch strengere rechtliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher als bei anderen Verbraucherprodukten.