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Streaming

Das Urheberrecht und die Fallen: Streaming

Das Internet bietet eine Fülle von kostenlosen Filmen, Fernsehsendungen und Musikvideos. Bekannte Anbieter sind z. B. Netflix, Amazon Prime, Sky oder Spotify. Doch was ist legal dorthin gelangt, was illegal? Was darf man ansehen und was nicht? Einige Hinweise zu den rechtlichen Hintergründen.

Filme anschauen und Musik hören in Echtzeit​

Streaming bezeichnet das gleichzeitige Übertragen und Anzeigen bzw. Abspielen von Audio- und Video-Dateien im Internet. Auf diese Weise senden beispielsweise viele Radiosender ihr Programm im Internet. Auch Fernsehsender halten ihre Sendungen teilweise online vor, so dass die Zuschauerinnen und Zuschauer frühere Ausstrahlungen zu einem späteren Zeitpunkt anschauen können. Auf Plattformen wie Youtube, Vimeo oder Soundcloud können Videos und Musikstücke von jedermann hochgeladen und angeschaut werden. Das Streaming ist dabei, sich gegenüber dem Download von Dateien durchzusetzen, da vollständiges Herunterladen der Dateien nicht erforderlich ist und dadurch Platz auf der Festplatte gespart werden kann.

Daneben gibt es aber auch zahlreiche Webseiten, auf denen Nutzerinnen und Nutzer scheinbar kostenlos aktuelle Spielfilme oder Fernsehserien anschauen können. Es ist bei diesen Seiten oftmals nicht eindeutig zu erkennen, ob das Angebot legal ist – das heißt, ob die Betreiber eine Erlaubnis haben, die Videos ins Internet zu stellen. Wie sieht hierbei die Rechtslage für Verbraucherinnen und Verbraucher aus?

Reiner Werkgenuss

Urheberrechtlich gesehen ist das bloße Betrachten von Bildern und Videos oder das Anhören von Musikstücken – also der reine Werkgenuss – immer erlaubt. Ein Beispiel aus der analogen Welt: Wenn jemand ein gedrucktes Buch liest, muss er oder sie dafür nicht bezahlen. Die Bezahlung erfolgt dafür, dass der Gegenstand Buch in das Eigentum übergeht. Leserinnen oder Leser können Bücher zum Beispiel in der Buchhandlung durchlesen, ohne sie zu kaufen. Das wird den Buchhändler nicht freuen und er kann die betreffenden Personen aufgrund seines Hausrechts daran hindern. Urheberrechtlich hat er jedoch keine Handhabe.

Flüchtige Kopien – das Internet als Kopiermaschine

Im Gegensatz zum Werkgenuss ist das Kopieren eine urheberrechtlich geregelte Handlung, die nur legal ist, wenn der Urheber es erlaubt oder wenn es eine gesetzliche Ausnahme gibt. Auch das Surfen im Internet beinhaltet immer einen Kopiervorgang.

Technisch funktioniert das ungefähr so: Jedes Mal, wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher eine Webseite ansehen, fordert ihr PC oder Mobilgerät eine Kopie dieser Seite vom jeweiligen Webserver an. Diese Kopie wird auf dem eigenen Gerät im Arbeitsspeicher gespeichert und wieder gelöscht, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher die Seite verlässt. Sie ist somit flüchtig und technisch notwendig, denn ohne dieses Zwischenkopieren könnte sich niemand eine Webseite anschauen. Das gilt für Texte und Bilder genauso wie für Musik und Videos.

Wenn aber alle Internetnutzerinnen und -nutzer jedes Mal den jeweiligen Urheber oder Rechteinhaber um Erlaubnis fragen müssten, bevor sie sich eine Webseite anschauen, wäre das Internet, wie wir es kennen, nicht funktionsfähig. Deshalb hat der europäische Gesetzgeber eine Ausnahmevorschrift geschaffen, die vorübergehende flüchtige Kopien erlaubt, wenn sie technisch notwendig sind, um ein Werk zu nutzen. Das bloße Betrachten stellt somit grundsätzlich keinen Rechtsverstoß dar.

Illegales Streaming

Das ändert sich allerdings, wenn der Ersteller des Streams gegen das Urheberrecht verstoßen hat und der Betrachter dies erkennen konnte. Lange Zeit waren sich Rechtsexperten allerdings darüber uneinig, ob die gesetzliche Ausnahme für flüchtige Kopien auch für Werke gilt, die offensichtlich rechtswidrig ins Internet gelangt sind.

Im April 2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 26.04.2017, Az. C-527/15) jedoch entschieden, dass auch die flüchtigen Kopien, die beim Streaming auf den Geräten der Nutzer entstehen, gegen Urheberrechte verstoßen können, sofern die Nutzer dabei bewusst auf ein illegales Angebot zugreifen. Das bewusste Anschauen illegaler Streams schade den Rechteinhabern und verletze das Urheberrecht.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das im Ergebnis, dass sie auch beim bloßen Anschauen von Filmen und Videos über illegale Streaming-Portale gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen können. Woran sie solche rechtswidrigen Quellen erkennen können, erfahren Sie in unserem Artikel „Das Urheberrecht und die Fallen: Downloading und Filesharing“.

Rechtliche Konsequenzen

Nutzerinnen und Nutzer, die zu dubiosen Quellen greifen, riskieren, eine teure Abmahnung oder eine Klage vom Rechteinhaber. Anders als beim Filesharing, lässt sich beim Streaming die IP-Adresse eines Nutzers jedoch nicht ohne weiteres ermitteln.

Besondere Vorsicht ist bei Programmen wie „Popcorn Time“ geboten: Was auf den ersten Blick wie ein Streaming-Dienst aussieht, funktioniert nach dem Prinzip einer Filesharing-Tauschbörse. Beim Anschauen des Streams wird das Gerät des Nutzers im Hintergrund für einen gleichzeitigen Upload der Videodateien verwendet. Nutzer eines solchen Streaming-Dienstes sind somit nicht nur Zuschauer, sondern werden gleichzeitig auch zum Anbieter des illegal veröffentlichten Materials für andere Nutzer. Das Risiko einer teuren Abmahnung ist in diesem Fall sehr hoch.

Unabhängig davon sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bedenken, dass viele illegale Streaming-Angebote auch dazu genutzt werden, Schadsoftware zu verbreiten.

Weitere Informationen

Das Urheberrecht und die Fallen: Downloading und Filesharing; im Verbraucherportal

YouTube & Co.: Was darf ich und was nicht? Informationen bei checked4you, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.

Urheberrecht: Wer haftet bei illegalen Downloads im Internet? Informationen der Verbraucherzentralen

Ist kostenloses Streaming legal oder illegal? Information des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland e. V.

Runterladen ohne Reinfall: Vorsicht bei Downloads aus Tauschbörsen; bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Urheberrecht im Internet – ein Erklärvideo der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz bei Youtube.com

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