Spätestens seit der Finanzkrise ist klar, wie bedeutend eine effektive staatliche Aufsicht über die Finanzmärkte ist. Neben der Aufrechterhaltung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsystems sollten auch Verbraucherinteressen angemessen berücksichtigt und beobachtet werden, wo Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten „der Schuh drückt“.
Der kollektive Verbraucherschutz als neue Querschnittsaufgabe der Aufsicht
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz wurde 2015 eine langjährige Forderung des Verbraucherschutzes erfüllt und der sogenannte kollektive Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gesetzlich verankert. Diese bezweckt den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Gesamtheit. Dazu kann die BaFin unter bestimmten Voraussetzungen alle Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen. Hierfür muss jedoch eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheinen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch das Kleinanlegerschutzgesetz besser im nur mäßig regulierten und deshalb sogenannten Grauen Kapitalmarkt geschützt werden, weshalb unter anderem die Befugnisse der BaFin erweitert wurden. Die seit vielen Jahren erhobene Forderung nach einer einheitlichen Aufsicht durch die BaFin über freie Finanzanlagenvermittler, wie sie schon bei den Bank- und Sparkassenberatern besteht, wurde leider nicht aufgegriffen. Somit wird diese weiterhin auf Länderebene durch die gewerbebehördliche Aufsicht und nicht „aus einer Hand“ durch die BaFin ausgeübt. Zwar verbessert das in Kraft getretene Gesetz als Mindeststandard den Kleinanlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt, gewährleistet jedoch keinen umfassenden Schutz für Kleinanlegerinnen und -anleger. Folglich bleibt dies auch weiterhin ein wichtiges verbraucherpolitisches Ziel.
Der Verbraucherbeirat
Die BaFin wird bei ihrer Aufsichtsarbeit seit 2013 durch einen Verbraucherbeirat unterstützt. Dieser setzt sich aus zwölf Vertretern aus Wissenschaft, Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen und aus Mitarbeitern außergerichtlicher Streitschlichtungssysteme sowie des Bundesverbraucherministeriums zusammen. Die Mitglieder werden durch das Bundesministerium bestellt und sollen die Entwicklungen auf den Finanzmärkten aus Verbrauchersicht analysieren sowie der BaFin darüber Bericht erstatten und diese beraten.
Der Finanzmarktwächter – die Augen fest auf die Finanzmärkte gerichtet
Der Finanzmarktwächter ist keine bestimmte Person sondern vielmehr ein Frühwarnsystem zur Erkennung von Missständen und Fehlentwicklungen in den Finanzmärkten. Die Einrichtung ist beim
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) angesiedelt und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beobachten die Finanzmärkte aus Verbrauchersicht und analysieren diese systematisch. Grundlage für diese Analysen sind die Erkenntnisse der Verbraucherzentralen der Länder aus alltäglichen Verbraucherbeschwerden und der Beratungspraxis. Diese werden nach einem einheitlichen System erfasst und durch fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen aufgearbeitet.
Eine dieser Schwerpunkt-Verbraucherzentralen ist die
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V., die mit der Analyse in den Bereichen Geldanlage und Altersvorsorge betraut ist. Mit den Erkenntnissen des Finanzmarktwächters können Häufungen von ähnlichen Problemen oder auffällige Anbieter frühzeitig entdeckt und somit erkannt werden, wo Verbraucherinnen und Verbraucher in den Finanzmärkten „der Schuh drückt“. Die Erkenntnisse des Finanzmarktwächters können zum einen die Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie etwa die BaFin unterstützen oder politischen Handlungsbedarf aufzeigen. Zum anderen fließen seine Feststellungen in die Aufklärungs- und Beratungsarbeit der Verbraucherzentralen der Länder ein und kommen so Verbraucherinnen und Verbrauchern direkt wieder zugute.
Der Finanzmarktwächter wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
Die Ergebnisse der Untersuchungen des Finanzmarktwächters sind unter
www.marktwaechter.de zu finden.
Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Problemen
Verbraucherzentrale
Die von der Landesregierung geförderte Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. informiert und berät Verbraucherinnen und Verbraucher bei Fragen des privaten Konsums. Allgemeine Informationen sowie Musterbriefe zum Thema Finanzen stehen auf der
Internetseite der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Des Weiteren bietet die Verbraucherzentrale auch eine (kostenpflichtige) individuelle Beratung persönlich, per Telefon oder Email an.
Zur
Preisübersicht
BaFin nimmt Beschwerden entgegen
Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, sich bei Problemen mit Finanzinstituten direkt bei der BaFin zu beschweren. Diese kann die Finanzinstitute zur Stellungnahme auffordern und sich mit dem Finanzinstitut auseinandersetzen, wenn sie Anlass für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten sieht. Die BaFin kann die Beschwerden jedoch nur dann bearbeiten, wenn das Unternehmen ihrer Aufsicht untersteht.
Bei der BaFin beschweren
Schlichtungsstellen
Schlichtungsstellen ermöglichen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Streitigkeiten mit Unternehmen zum Beispiel aus dem Finanzbereich außergerichtlich, kostengünstig, schnell und effizient beizulegen.
Eine
solche Schlichtungsstelle befindet sich beispielsweise bei der BaFin. Diese hilft bei Streitigkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, für die keine anerkannte, private Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist.
Weitere Schlichtungsstellen und Ansprechpartner