Navigation überspringen

Drahtloses Internet

Vorsicht bei drahtloser Internetverbindung: Sichern Sie Ihren WLAN-Anschluss

Weißer Router mit grün leuchtenden LEDs und 3 schwarzen Antennen, darüber ein stilisiertes Schutzschild

Kabellos und ortsungebunden im Internet zu surfen ist einfach und bequem. Doch die sogenannten WLAN-Anschlüsse (Wireless Local Area Network, wörtlich übersetzt drahtloses lokales Netzwerk) bergen Sicherheitsrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer seinen Internetanschluss nicht sichert, riskiert, dass Dritte ihn unbemerkt nutzen und Daten, die per WLAN übermittelt werden, mitlesen können.

Nur verschlüsselt ist sicher​

Wenn Sie keine besonderen Vorkehrungen bei Ihrem privaten WLAN getroffen haben, hat jeder, der sich mit einem WLAN-fähigen Gerät wie einem Smartphone, einem Tablet oder einem Laptop in Reichweite Ihrer Funkverbindung befindet – beispielsweise Nachbarn oder Passanten – darauf Zugriff. Private Daten, die beispielsweise per E-Mail oder über soziale Netzwerke ausgetauscht werden, sowie Passwörter oder Kontodaten können so von Dritten ausgespäht oder gar manipuliert werden.

Vor diesem Hintergrund rät das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Verbraucherinnen und Verbrauchern in jedem Fall, ihre WLAN-Verbindung zu überprüfen und an aktuelle Sicherheitsstandards anzupassen. Dazu gehören etwa die Einrichtung einer Zugangskontrolle zum WLAN-Anschluss, eine Verschlüsselung des WLAN-Funkverkehrs mittels Passwort sowie eine Absicherung des WLAN-Routers. Als Verschlüsselungsstandard im privaten Bereich empfiehlt sich der sogenannte WPA2-Standard (Wi-Fi Protected Access 2 – ein Verschlüsselungsstandard für WLAN, bei dem ein allen Funknetzwerk-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern bekanntes Passwort zur Generierung von teilnehmerspezifischen Sitzungsschlüsseln verwendet wird). Eine Verschlüsselung mit dem sogenannten Standard WEP (Wired Equivalent Privacy – ein Verschlüsselungsverfahren, das für WLAN verwendetet wird) ist unsicher und nicht zu empfehlen. Wenn Sie nicht im WLAN aktiv sind, wird empfohlen, das WLAN abzuschalten, da dies der beste Schutz gegen Eindringlinge ist.

Haftung von WLAN-Anschlussinhabern

Mit Inkrafttreten der Dritten Änderung des Telemediengesetzes (TMG) am 13. Oktober 2017 wurde die sogenannte Störerhaftung vom Gesetzgeber abgeschafft. WLAN-Anschlussinhaber haften somit nicht mehr dafür, wenn Dritte ohne ihr Wissen Rechtsverletzungen (beispielsweise Urheberrechtsverletzungen durch den Download von urheberrechtlich geschützter Musik oder eines urheberrechtlich geschützten Films aus illegalen Quellen) über ihren ungesicherten WLAN-Anschluss vorgenommen haben. Inhaber von WLAN-Anschlüssen werden dadurch vor Unterlassungsansprüchen und teuren Abmahnungen geschützt.

Die Neuregelung stellt außerdem gesetzlich klar, dass WLAN-Anschlussinhaber zwar weiterhin freiwillig Sicherheitsmaßnahmen wie die Passwortsicherung oder die Registrierung von Nutzern einsetzen dürfen, von Behörden dürfen sie jedoch nicht dazu verpflichtet werden. Auch die dauerhafte Abstellung eines WLANs darf durch Behörden nicht verordnet werden.

Rechteinhaber können von WLAN-Anschlussinhabern jedoch verlangen, dass diese den Zugang zu bestimmten Inhalten und Internetseiten sperren, um weitere Rechtsverletzungen zu unterbinden. Dies kann beispielsweise durch die Sperrung bestimmter Ports am betroffenen WLAN-Router geschehen, um so den Zugang zu illegalen Tauschbörsen zu verhindern. Die Rechtsanwaltskosten für solche Sperranordnungen dürfen jedoch dem Anschlussinhaber, der für die Rechtsverletzung nicht selbst verantwortlich ist, nicht in Rechnung gestellt werden.

Vorsicht bei der Nutzung von öffentlichen WLAN-Hotspots​

Die Nutzung öffentlicher WLAN-Hotspots kann ebenfalls Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher bergen. Als Hotspots werden öffentlich zugängliche WLAN-Verbindungen – beispielsweise an Bahnhöfen oder in Cafés – bezeichnet, die meist ohne Login genutzt werden können. Häufig verzichten Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots auf die Verschlüsselung des Anschlusses. Nutzen Sie diesen Anschluss, können Dritte leicht auf Ihr mobiles Endgerät zugreifen und so Zugang zu Ihren persönlichen Daten erhalten. Dabei besteht die Gefahr, dass auf diese Weise auch sensible persönliche Daten, wie etwa Ihre Kontoverbindung, von Dritten abgefangen werden.

Bietet die besuchte Internetseite ihren jeweiligen Dienst verschlüsselt an (zum Beispiel per SSL, zu erkennen an „https“ statt „http“ und einem kleinem Vorhängeschloss-Symbol in der Adress-Zeile des Browsers), ist für Dritte das Abfangen Ihrer Daten deutlich schwieriger, aber nicht unmöglich. Banken und Onlineshops nutzen in der Regel immer SSL-Verschlüsslungen.

Wenn Sie regelmäßig öffentliche WLAN-Anschlüsse nutzen, dann sollten Sie Ihr Gerät mit einer aktuellen Firewall und einem Anti-Virenprogramm ausstatten sowie Ihr Betriebssystem und Ihren Browser auf dem neuesten Stand halten. Bietet der Hotspot-Betreiber keinen verschlüsselten WLAN-Zugang an und sollten die Anbieter der besuchten Webseiten ihre Dienste nicht verschlüsselt anbieten, sollten Sie auf keinen Fall persönliche oder sensible Daten übertragen. Damit Sie keine Angriffsfläche bieten, empfiehlt es sich, die WLAN-Funktion bei ihren mobilen Endgeräten nur einzuschalten, wenn Sie diese benötigen. Ist es nicht vermeidbar, dass Sie vertrauliche Daten über ein fremdes WLAN versenden, empfiehlt es sich, VPN (Virtual Private Network) zu nutzen. Dank VPN erhalten Sie die Möglichkeit, eine verschlüsselte Verbindung für die übertragenen Daten in ein vertrauenswürdiges Netzwerk aufzubauen. VPN wird von Internet-Providern und spezialisierten Dienstleistern angeboten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen darüber, wie Sie Ihren WLAN-Anschluss sichern können und wie Sie öffentliche WLAN-Verbindungen sicher nutzen können, finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.

Sicherheitstipps zum privaten WLAN-Einsatz; Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI für Bürger)

Link


BSI für Bürger
(Angebot des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik)

Wir setzen auf dieser Website Cookies ein. Diese dienen dazu, Ihnen Servicefunktionen anbieten zu können sowie zu Statistik-und Analysezwecken (Web-Tracking). Wie Sie dem Web-Tracking widersprechen können sowie weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.