Navigation überspringen

Veranstaltung

Verbrauchertag Baden-Württemberg 2024

Motiv des Verbrauchertags 2024; Eine junge Frau schaut auf ein digitales Endgerät, farblich verfremdet mit Lichteffekten

„Hey KI, wie geht Verbraucherschutz?”
Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz

Wie geht Künstliche Intelligenz und Verbraucherschutz zusammen? Wie kann KI zum Vorteil genutzt werden und über welche Risiken sollten Verbraucherinnen und Verbraucher informiert sein?
 
Unter diesem Motto stand der Verbrauchertag Baden-Württemberg 2024 des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, der am 23. Oktober 2024 in Stuttgart in der Neuen Staatsgalerie stattfand.

Minister Hauk begrüßte das zahlreiche Publikum und eröffnete die Veranstaltung mit entschiedenen Worten: „Die Gefahr von Desinformation wird immer größer und wir brauchen immer mehr Fähigkeiten, Fake News und Deep Fakes zu entlarven. Vor diesem Hintergrund begrüße ich sehr, dass mit dem neuen KI-Gesetz der Europäischen Union eine Kennzeichnungspflicht für KI generierte Inhalte beschlossen wurde.“
 
Anschließend konnten sich Verbraucherinnen und Verbraucher in spannenden Expertenvorträgen von Frau Anita Klingel, Joachim Feist, Herrn Prof. Dr. Steffen Kroschwald und Frau Cornelia Tausch zum Thema informieren.

Vorträge

Anita Klingel, PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH

Statement: „Richtig angewendet, kann KI viele Produkte und Dienstleistungen verbraucherfreundlicher machen, bei der richtigen Auswahl helfen und so Verbraucher unterstützen. In diesem ‚richtig angewendet‘ liegt aber eine Herausforderung, der sich Verwaltung und Zivilgesellschaft gemeinsam stellen müssen, damit KI ihr volles Potenzial entfalten kann.

Zusammenfassung Vortrag: „Wie funktioniert KI überhaupt?“: Was kann KI, was kann sie nicht? Wo sollten wir sie einsetzen und wo ihren Einsatz begrenzen? Und was ist eigentlich diese Generative KI? In ihrem Vortrag erklärt Anita Klingel Grundbegriffe rund um diese neue Technologie und zeigt praktische Anwendungsbeispiele aus dem Verwaltungsalltag.

Präsentation "Wie funktioniert KI überhaupt?"

Joachim Feist, CEO at mindUp Web und Intelligence GmbH

Statement: „Jeder vierte Käufer wird Opfer von Fake-Shops. Prüfen Sie unbekannte Online-Shops mit dem Fakeshop-Finder.de – dieser hilft Ihnen mit KI-Techniken etwaigen Betrug zu erkennen.

Zusammenfassung Vortrag: KI schützt: Fakeshop-Finder.de: Um nicht Opfer eines Fake-Shops zu werden hilft es, verschiedene Aspekte eines unbekannten Onlineshops zu prüfen: Klingt schon die Internetadresse komisch? Sind die Angaben im Impressum unvollständig? Sind die Preise oder die Bewertungen zu gut um wahr zu sein? Geht plötzlich die sichere Bezahlform nicht und man soll per Vorkasse überweisen? Ein Angebot der Verbraucherzentralen unterstützt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bietet hier Hilfestellung unter der Internet-Adresse fakeshop-finder.de.

Präsentation "KI schützt: Fakeshop-Finder.de"

Prof. Dr. Steffen Kroschwald; Leiter des Instituts für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk Pforzheim),
Mitglied der Verbraucherkommission BW

Statement: „KI-Technologie fasziniert und verunsichert die Menschen gleichermaßen. Damit der einzelne von KI nicht überfordert, gefährdet, ausgeschlossen oder diskriminiert wird, muss sich der Staat auch mit den Mitteln des Rechts schützend vor die Menschen zu stellen. Wie sind wir als Verbraucherinnen und Verbraucher also durch die Gesetzgebung wirksam geschützt und profitieren zugleich von den Vorteilen innovativer KI? Dem neue KI-Recht der EU schwebt eine ‚menschenzentrierte KI‘ vor…

Zusammenfassung Vortrag: Wie sind wir durch die Gesetzgebung geschützt? Wirksamer Schutz in dynamischen Technologiefeldern erfordert ebenso dynamisches Recht. Die EU hat im Zusammenhang mit ihrer Gesetzgebung zur KI – jüngst durch die sogenannte „KI-Verordnung“ (KI-VO) – einen technologieoffenen und risikobasierten Ansatz gewählt. Regelungen sind so gestaltet, dass sie maßgeblich auf KI mit hohen Risiken abzielen und dabei auch neue, heute noch unbekannte Risiken später mit einbeziehen können. In den Mittelpunkt der Gesetzgebung wurde der Ansatz einer „menschenzentrierten KI“ gestellt, die so gestaltet sein soll, dass sie dem Menschen dient, die vertrauenswürdig ist sowie Fairness und Selbstbestimmung garantiert.

Cornelia Tausch, Vorständin Verbraucherzentrale BW e. V., Mitglied der Verbraucherkommission BW

Statement: „Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht nur dann von möglichen Auswirkungen von KI betroffen, wenn sie selbst diese nutzen, sondern auch, wenn andere ein KI-System anwenden. Vertrauen in diese Anwendungen setzt eine verbraucherorientierte Regulierung und effiziente Kontrollmöglichkeiten voraus.“ 

Zusammenfassung Vortrag: Wie kann der Verbraucherschutz im Bereich KI verbessert werden? Entscheidungen über Verbraucherinnen und Verbraucher werden zunehmend durch künstliche Intelligenz (KI) getroffen oder vorbereitet, etwa bei Scoring-Verfahren im Finanzbereich. Und auch die Entscheidungen werden immer öfter durch KI-basierte Empfehlungssysteme und Sprachassistenten wie ChatGPT & Co. beeinflusst. Menschen misstrauen KI-Anwendungen dabei oft. Nun gibt es erstmals einen Rechtsrahmen, der den Einsatz künstlicher Intelligenz regelt. Trotz vieler Fortschritte weist das KI-Gesetz erhebliche Schutzlücken auf. Verbraucherinnen und Verbraucher sind weiterhin nicht ausreichend vor Manipulation geschützt.

Podiumsdiskussion

Die folgende Podiumsdiskussion beschäftigte sich mit der Frage nach der Schaffung einer vertrauenswürdigen Künstlichen Intelligenz aus Verbraucherperspektive. Wie kann es gelingen, dass die Alltagssorgen der Menschen rund um das Thema Künstliche wahrgenommen und berücksichtigt werden?

Podium mit allen Teilnehmern

Gemeinsam mit dem Herrn Minister Peter Hauk MdL und dem Moderator Jonas Esterl diskutierten:

Markt der Möglichkeiten

Der umfangreiche Markt der Möglichkeiten konnte vor und nach den Redebeiträgen besucht werden. Er bot die Chance, sich Anwendungsbereiche der Künstlichen Intelligenz hautnah anschauen zu können und mit den Entwicklern ins Gespräch zu kommen. Dies wurde ausgiebig genutzt.

Der Verbraucherschutzminister Peter Hauk freute sich über die reichhaltigen Einblicke in die Welt der KI auf dem diesjährigen Verbrauchertag. Er betonte in seinem Fazit, dass mit dem technologischen Fortschritt auch die Verantwortung, die Technologie zum Wohle aller einzusetzen, einhergeht. Stets solle der Mensch und seine Werte im Mittelpunkt stehen.
 
„Ich glaube, ein gelingender Verbraucherschutz trägt zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei und ist auch ein wichtiger Standortfaktor unserer Wirtschaft. Die Interessen von Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern müssen nicht zwangsläufig auseinander divergieren. Dazu kann die KI einen wichtigen Beitrag leisten. Wünschen würde ich mir dazu keine sorglosen, aber einen interessierten und neugierigen Umgang mit der KI. Für Baden-Württemberg als Land der Tüftler und Denker ist mit der Künstlichen Intelligenz eine große Chance verbunden mit vielen Herausforderungen. Ich wünsche uns dabei Mut und Umsicht.“
 
Pressemitteilung
Hey KI, wie geht Verbraucherschutz? – Verbrauchertag 2024: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
 
Hintergrundinformation
Künstliche Intelligenz - Chancen und Risiken - Verbraucherportal-BW

Laptop mit dem Schriftzug Verbrauchertag Baden-Württemberg auf dem Display

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt nach vorheriger Einwilligung durch diese. Als Rechtsgrundlage dient Art. 6 Abs. 1 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung zum Verbrauchertag 2024.

Bitte beachten Sie auch die allgemeine Erklärung zum Datenschutz im Verbraucherportal.

Die Anmeldung ist abgeschlossen. Über den nächsten Verbrauchertag wird auf dieser Seite rechtzeitig informiert.


Wir setzen auf dieser Website Cookies ein. Diese dienen dazu, Ihnen Servicefunktionen anbieten zu können sowie zu Statistik-und Analysezwecken (Web-Tracking). Wie Sie dem Web-Tracking widersprechen können sowie weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.