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Bestattung

Verbraucherschutz im Todesfall – Bestattung

Sarg in Großaufnahme mit Blumenschmuck wird getragen von 2 Trägern

Am Ende des Lebens steht unausweichlich der Tod. Doch wer beschäftigt sich schon gerne mit dem Ableben? Wenn jedoch nahe Angehörige sterben, sieht man sich in seiner Trauer plötzlich mit der Organisation der Beerdigung und der Regelung des Nachlasses der oder des Verstorbenen konfrontiert. Hier sollte einiges beachtet werden.

Organisation der Bestattung – Angebote vergleichen​

Nach dem Tod von Angehörigen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher oft vieles regeln und schnell Entscheidungen treffen, vor allem bei der Organisation der Beerdigung.

Bei Bestattungen fallen zum einen Gebühren für notwendige Leistungen rund um die Beisetzung an. Diese Gebühren sowie beispielsweise Vorgaben zur Größe des Grabes, zur Ruhezeit oder zur Grabpflege werden von der zuständigen Friedhofsverwaltung festgelegt und können dort erfragt werden.

Zum anderen können optionale Leistungen im Rahmen eines Vertrages mit dem Bestattungsunternehmen vereinbart werden, wie zum Beispiel ein Blumenarrangement. Bei diesen Verträgen gelten grundsätzlich die Bestimmungen eines üblichen Dienstleistungs-, Kauf- oder Werkvertrages. Um zu verhindern, dass sich Hinterbliebene durch eine zu teure Bestattung der oder des Verstorbenen finanziell übernehmen und dadurch in eine finanzielle Schieflage geraten, ist es ratsam, sich Angebote von verschiedenen Bestattungsunternehmen einzuholen und diese zu vergleichen. Dabei ist es empfehlenswert, diese Angebote schriftlich und verbindlich einzuholen.

Damit nach der Beerdigung keine unerwarteten weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher vergewissern, dass alle gewünschten und notwendigen Leistungen bereits im Angebot des Bestattungsunternehmers erfasst sind. Dies kann beispielsweise mit folgenden Fragen geklärt werden:

  • Enthält das Angebot das gewünschte Blumenarrangement, die vereinbarte Abfolge der Trauerfeier und die ausgewählte Orgelmusik?
  • Sind alle notwendigen behördlichen Gebühren erfasst oder müssen diese noch separat in Auftrag gegeben und bezahlt werden?
  • Kommen sonstige Kosten hinzu?

Hinterbliebene sollten vor allem bei vermeintlich günstigen Bestattungsangeboten prüfen, ob diese die notwendigen und gewünschten Leistungen beinhalten und eine würdevolle Bestattung ermöglichen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können natürlich auch schon zu Lebzeiten vorsorgen und so ihre Angehörigen im Hinblick auf den eintretenden Todesfall entlasten, indem sie bereits frühzeitig Wünsche für ihre eigene Bestattung formulieren oder diese gegebenenfalls sogar schon mit einem Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens und ihrer Wahl regeln.

Ansprechpartner bei Problemen mit (Bestattungs-)unternehmen:

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Die von der Landesregierung geförderte Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. bietet zu Fragen des privaten Konsums fachliche Informationen und eine individuelle (niederschwellig kostenpflichtige) Beratung an.
Leistungen und Preise der Verbraucherzentrale

Allgemeine Informationen zu einzelnen Verbraucherthemen sowie entsprechende Musterbriefe können unter www.vz-bawue.de kostenfrei gelesen oder heruntergeladen werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Verbraucherzentrale lediglich auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Probleme mit Anbietern aufmerksam machen möchten, ohne eine Beratung oder Antwort von der Verbraucherzentrale zu erwarten, können diese kostenlos der Verbraucherzentrale melden.
Weitere Informationen bei der Verbraucherzentrale BW

Schlichtung bei Streitigkeiten

Darüber hinaus haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag mit einem Unternehmen, an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Diese Stellen helfen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Streitigkeiten außergerichtlich, kostengünstig, schnell und effizient beizulegen.

Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Beilegung von Streitigkeiten mit Unternehmen, für die es zum Beispiel keine anerkannte branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle gibt. 

Weitere Informationen

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